Drucksache - 0552/V  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung auf dem Dahlemer Weg zwischen Mühlenstraße und Berliner Straße/ "Tempo 30 auf dem Dahlemer Weg – denn warten müssen wir sowieso!"
Status:öffentlichAktenzeichen:329/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Kölsch, Kellermann 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
29.11.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
03.01.2018 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 06.11.2017
BE OVB vom 03.01.2018
Beschluss vom 17.01.2018

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die zuständigen Stellen (VLB) zu wenden, um eine Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auf dem Dahlemer Weg zwischen der Kreuzung Dahlemer Weg/Mühlenstraße Finckensteinallee und der Kreuzung Dahlemer Weg/Unter den Eichen - Berliner Straße anzuordnen.

 

Begründung:

 

Anwohner beklagen eine auch weiterhin zunehmende Verkehrsbelastung insbesondere während der Stoßzeiten zwischen 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie am Nachmittag zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr. Tatsächlich staut sich der Berufsverkehr stadteinwärts Richtung Norden ab der Einmündung in die Berliner Straße bis weit hinter die Mörchingerstraße und zum Teil über die S-Bahn-Brücke bis nahezu an die Curtiusstraße. Am Nachmittag ergibt sich eine ähnliche Staulänge ab der Kreuzung Dahlemer Weg/Finckensteinallee hlenstraße. Angesichts des Umstandes, dass insbesondere in den vorstehend angegebenen Zeiten ein Fortkommen an den jeweiligen Ampelkreuzungen ohne einen Halt mindestens über zwei Ampelphasen gar nicht möglich und von der VLB vermutlich auch nicht intendiert ist, macht eine Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h, die auch gerne von besonders eiligen Autofahrern deutlich überschritten wird, nicht den geringsten Sinn, da diese wie bereits ausgeführt an den jeweiligen Kreuzungen so oder so halten müssten. Mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h würde die Lärm-, Abgas- und auch Feinstaubbelastung der Anlieger erheblich reduziert werden, was nicht nur deren Gesundheit, sondern auch der Verkehrssicherheit zuträglich wäre. Gründe, die gegen eine Tempobegrenzung sprechen würden, sind angesichts der obligatorischen Haltesituation vor den Kreuzungen nicht ersichtlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.11.2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerKölschKellermann

 

 

Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:   

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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