Drucksache - 0522/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Lindenthaler Allee vor den Hausnummern 21 und 24 ein absolutes Halteverbot angeordnet wird, um einfahrenden Fahrzeugen aus der Niklasstraße eine bessere Sicht zu ermöglichen.
Begründung:
Fahrzeuge aus der Niklasstraße haben durch die Krümmung der viel befahrenen, dreispurigen Lindenthaler Allee durch das Parken von Fahrzeugen auf dieser Straße bis unmittelbar vor der Kreuzung praktisch keine Sicht auf den fließenden Verkehr. Dieses gefährdet alle Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer. Die Unfallstatistik dürfte dies belegen. Ein Verkehrsunfall mit Todesfolge für eine unbeteiligte Fußgängerin in jüngster Zeit ist leider nur die schreckliche Spitze dieses Problems. Abhilfe wäre wohl nur zu schaffen, wenn im Bereich der oben genannten Kreuzung auf beiden Seiten der Lindenthaler Allee vor den genannten Hausnummern ein absolutes Halteverbot angeordnet werden würde.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Oktober 2017
Für die Fraktion der CDU Für die AfD-Fraktion
Hippe Kronhagel Döhnert
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 21.06.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Lindenthaler Allee vor den Hausnummern 21 und 24 ein absolutes Halteverbot angeordnet wird, um einfahrenden Fahrzeugen aus der Niklasstraße eine bessere Sicht zu ermöglichen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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