Drucksache - 0434/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch die Anordnung des Vorschriftszeichens 209-20 StVO (Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) die Verkehrsführung an der Kreuzung Neuchateller Straße/Ecke Hindenburgdamm sicherer gestaltet werden kann.
Begründung:
Die derzeitige Verkehrsführung an der o.g. Kreuzung führt zu der gefährlichen Situation, dass Fahrzeuge, die aus der Neuchateller Straße kommen, auch links in den Hindenburgdamm mit Fahrtrichtung Unter den Eichen/Schloßstraße einfahren können und dabei direkt in die Spur entgegenkommender Fahrzeuge gelangen, die in Fahrtrichtung Händelplatz führt. Aufgrund der vorhandenen Straßenführung ist ein Ausweichen der betroffenen Fahrzeuge kaum möglich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juli 2017
Für die Fraktion der CDU
HippeRögner-Francke
Der Antrag wurde am 03.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Ammer Ausschussvorsitzender
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