Drucksache - 0400/V (neu)  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-24 VE (Fischerhüttenstraße – ehemalige Bezirksgärtnerei) - endlich kontinuierlich Bürgerinnen und Bürger informieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, FDP- und Linksfraktion
Verfasser:1. Semler, Wöhning
2. Ehrhardt, Bader
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
12.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.07.2017
Beitritt FDP und Linksfraktion vom 18.07.2017
Erledigung vom 12.09.2017

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Bebauungsplan 6-24 VE spätestens ab September 2017 kontinuierlich öffentliche Anwohnerveranstaltungen durchzuführen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich aus erster Hand über den jeweiligen Planungsstand informieren und in Kenntnis und Abwägung der Eingaben und Einwendungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch mit weiteren Anregungen konstruktiv Einfluss auf das Verfahren nehmen können.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hatte das Verfahren für die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6-24 VE für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 83, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, OT Zehlendorf auf der Grundlage des Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 BauGB 2016 beschlossen und eingeleitet. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6-24 VE auf Grundlage des aktuellen Planungsstands unterrichtet und engagierte Bürgerinnen und Bürger haben etliche Eingaben, Vorschläge und rechtliche Einwendungen vorgetragen. Ob und wie diese berücksichtigt wurden, ist den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern unbekannt und nicht nachvollziehbar. Viele von ihnen - das hat auch eine rege besuchte Diskussions-Veranstaltung der SPD zu diesem Thema gezeigt - fühlen sich daher nicht respektiert und mit ihren Vorstellungen und Wünschen im Verfahren unberücksichtigt. Insbesondere auch zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen ist es geboten, die Betroffenen zeitnah spätestens bis Herbst 2017 - in das Planungsverfahren einzubeziehen und den bisherigen Abwägungs- und Planungsstand transparent zu machen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.07.2017

 

 

Für die SPD-FraktionFür die FDP-FraktionFür die Linksfraktion

 

 

SemlerWöhningEhrhardtBader

 

 

Der Antrag wurde am am 12.09.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Alle drei Antrag stellenden Fraktionen erklären ihren Antrag für erledigt.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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