Drucksache - 0249/V  

 
 
Betreff: Kurzzeitparken Jungfernstieg und Bahnhofstraße Lichterfelde-Ost
Status:öffentlichAktenzeichen:162/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Kronhagel, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Empfehlung
03.05.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
07.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
05.07.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 19.04.2017
BE OVB vom 05.07.2017
Beschluss vom 19.07.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.10.2021

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Jungfernstieg zwischen Königsberger Straße und Promenadenstraße und in der Bahnhofstraße ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen.

 

Begründung:

 

Die Parkplätze im Umfeld des Bahnhofs Lichtefelde-Ost werden von Montag-Freitag fast ausschließlich von Nutzern der Bahn zum Zwecke des Park + Ride in Anspruch genommen. Dies geht zu Lasten der Anwohner und der Gewerbetreibenden. Die Einrichtung von Kurzzeit-Parkplätzen ist daher notwendig.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19. April 2017

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe Kronhagel cke

 

 

Der Antrag wurde am 05.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Jungfernstieg im unmittelbaren Bereich der Bahnhofstraße und in der Bahnhofstraße selbst ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen, damit den Kunden der Gewerbetreibenden Stellplätze zur Verfügung stehen. Das Ordnungsamt wird gebeten, besonders in der Anfangszeit die Einhaltung der neuen Parkregelung zu überwachen.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Jungfernstieg im unmittelbaren Bereich der Bahnhofstraße und in der Bahnhofstraße selbst ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen, damit den Kunden der Gewerbetreibenden Stellplätze zur Verfügung stehen. Das Ordnungsamt wird gebeten, besonders in der Anfangszeit die Einhaltung der neuen Parkregelung zu überwachen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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