Drucksache - 0249/V
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, im Jungfernstieg zwischen Königsberger Straße und Promenadenstraße und in der Bahnhofstraße ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen.
Begründung:
Die Parkplätze im Umfeld des Bahnhofs Lichtefelde-Ost werden von Montag-Freitag fast ausschließlich von Nutzern der Bahn zum Zwecke des Park + Ride in Anspruch genommen. Dies geht zu Lasten der Anwohner und der Gewerbetreibenden. Die Einrichtung von Kurzzeit-Parkplätzen ist daher notwendig.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19. April 2017
Für die Fraktion der CDU
Hippe Kronhagel Lücke
Der Antrag wurde am 05.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Jungfernstieg im unmittelbaren Bereich der Bahnhofstraße und in der Bahnhofstraße selbst ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen, damit den Kunden der Gewerbetreibenden Stellplätze zur Verfügung stehen. Das Ordnungsamt wird gebeten, besonders in der Anfangszeit die Einhaltung der neuen Parkregelung zu überwachen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 19.07.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Jungfernstieg im unmittelbaren Bereich der Bahnhofstraße und in der Bahnhofstraße selbst ab der Hausnummer 41-43 bis zum Bahnhof Lichterfelde-Ost von Montag-Freitag in der Zeit von 10-17 Uhr die zulässige Höchstdauer des Parkens auf 2 Stunden zu begrenzen, damit den Kunden der Gewerbetreibenden Stellplätze zur Verfügung stehen. Das Ordnungsamt wird gebeten, besonders in der Anfangszeit die Einhaltung der neuen Parkregelung zu überwachen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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