Drucksache - 0208/V  

 
 
Betreff: Parks Range I – Grüne Mitte sichern – Naherholung ermöglichen
Status:öffentlichAktenzeichen:220/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Semler, Kellermann, Macmillan
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung Empfehlung
18.05.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung vertagt   
22.06.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung vertagt   
20.07.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung vertagt   
21.09.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
10.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.04.2017
BE UmNatTief vom 21.09.2017
BE StaplWi vom 10.10.2017
Beschluss vom 18.10.2017

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.

 

Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und dem berechtigten Anspruch der Menschen in der Thermometer- und Woltmann-Siedlung auf Naherholung.

 

Eine gute Erreichbarkeit bzw. die Zugänglichkeit aus den o.g. Siedlungen muss über mehr als nur zwei Stellen für die Anwohner gewährleistet werden.

 

Begründung:

 

Erfolgt ggf. mündlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerKellermann Macmillan

 

 

Der Antrag wurde am 21.09.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2017 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.

 

Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und der öffentlichen Naherholung gefunden werden.“

 

Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.

 

Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und der öffentlichen Naherholung gefunden werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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