Drucksache - 0208/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.
Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und dem berechtigten Anspruch der Menschen in der Thermometer- und Woltmann-Siedlung auf Naherholung.
Eine gute Erreichbarkeit bzw. die Zugänglichkeit aus den o.g. Siedlungen muss über mehr als nur zwei Stellen für die Anwohner gewährleistet werden.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerKellermann Macmillan
Der Antrag wurde am 21.09.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 10.10.2017 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.
Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und der öffentlichen Naherholung gefunden werden.“
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 ha sogenannte „Grüne Mitte“ auch vor der Möglichkeit einer späteren Bebauung geschützt sind.
Im zu erstellenden Grünflächenplan muss ein Ausgleich zwischen dem Schutz der bestehenden besonderen ökologischen Vielfalt und der öffentlichen Naherholung gefunden werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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