Drucksache - 0144/V  

 
 
Betreff: Stand up Paddling auf den Grunewaldseen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GaedickeBV Gaedicke
Verfasser:Gaedicke 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.02.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 08.02.2017
Schriftliche Beantwortung vom 20.02.2017

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welchen Seen im Bezirk wird Stand up Paddling ausgeübt? Und sind dem Bezirksamt aus den vergangenen Jahren Verletzungen oder Gefährdungen Badender durch Stand up Paddling bekannt?

 

  1. Welche Regelungen gelten für die Stand Up Paddler auf den Grunewaldseen und wie wird deren Einhaltung ggf. überprüft?

 

  1. Hat das Bezirksamt einen Überblick darüber, wie viel Gewerbetreibende sog. Stand up Paddling Boards vermieten oder verpachten und ob sie dafür eine Lizenz besitzen? Wenn ja, wie hoch sind die Lizenzeinnahmen des Bezirks? Wenn nein, warum wird die Nutzung öffentlicher Gewässer für private Zwecke unentgeltlich ermöglicht?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. Februar 2017

 

 

 

Michael Gaedicke

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 15.02.2017 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)        Auf welchen Seen im Bezirk wird Stand up Paddling ausgeübt ? Und sind dem Bezirksamt aus den vergangenen Jahren Verletzungen oder Gefährdungen Badender durch Stand up Paddling bekannt ?

 

Die Firma „Steh-Paddler.com Wilhelm, Philipp / Kassner, Simon GbR“ betreibt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf dem Schlachtensee, ausgehend vom Privatstrand der Fischerhütte, Stand up Paddling. Dem Bezirksamt sind keine Verletzungen oder Gefähdungen Badender bekannt.

 

2)   Welche Regelungen gelten für die Stand up Paddler auf den Grunewaldseen und wie wird deren Einhaltung ggf. überprüft ?

 

Es gelten keine gesonderten Regelungen für Stand up Paddler, außer den Regeln, die für Badeseen mit unterschiedlichen Nutzungsarten üblich sind, also das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

3) Hat das Bezirksamt einen Überblick darüber, wie viel Gewerbetreibende sogenannte Stand up Paddling Boards vermieten oder verpachten und ob sie dafür eine Lizenz besitzen ? Wenn ja, wie hoch sind die Lizenzeinnahmen des Bezirks ? Wenn nein, warum wird die Nutzung öffentlicher Gewässer für private Zwecke unentgeltlich ermöglicht ?

 

Laut berlinweiter Gewerbedatenbank haben 2 Personen explizit die Vermietung von Stand Up Paddling Boards angemeldet. Die Vermietung ist gewerberechtlich nur anzeigepflichtig und nicht erlaubnispflichtig. Daher können keine „Lizenzeinnahmen“ erzielt werden.

 

Nach dem Kenntnisstand des Bezirksamtes gab es im Jahr 2016 in unserem Bezirk einen gewerblichen Vermieter von Stand Up Paddling Boards am Schlachtensee.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maren Schellenberg

Stadträtin für Immobilien, Umwelt und Tiefbau

 
 

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