Drucksache - 0095/V  

 
 
Betreff: Auf dem Weg zum Gender Budgeting
Status:öffentlichAktenzeichen:195/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler, Macmillan, Matz 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen und Gleichstellung Empfehlung
08.03.2017 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
19.04.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
10.05.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung vertagt   
14.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
04.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 11.01.2017
BE FrGleich vom 14.06.2017
BE HHPV vom 04.09.2017
Beschluss vom 20.09.2017

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, vor jeder Haushaltsplanaufstellung regelmäßig die Gender-Budget-Analyse auszuwerten und Veränderungen des Anteils von Frauen und Männern beziehungsweise Mädchen und Jungen an den bezirklichen Ausgaben zu bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zu entwickeln, wie die Mittel gerechter zwischen den Geschlechtern verteilt werden können. Jede Abteilung soll im Zeitraum eines Haushaltes/Doppelhaushaltes mindestens eine solche Maßnahme durchführen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne die Ist-Besetzung bei den beamteten und angestellten Beschäftigten getrennt nach Frauen und Männern jeweils für die Ämter und Abteilungen darzustellen und so die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu dokumentieren. Die Auswertung soll in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

 

Der BVV ist jährlich über den aktuellen Stand des Gender Budget und der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

 

Begründung:

 

Gender Budgeting basiert darauf, dass es keine neutrale Haushalts- und Finanzpolitik gibt, sondern dabei immer Prioritätensetzungen impliziert sind. Diese Prioritäten werden im Haushalt des Landes Berlin auf ihre geschlechterspezifischen Wirkungen hin analysiert. Zusammenfassend geht es darum, zunächst geschlechterdifferenzierte Ausgabentransparenz zu schaffen und dann auf dieser Grundlage die Auswirkungen von Maßnahmen zu betrachten, um so schließlich die finanzielle Ressourcenverteilung zwischen Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen geschlechtergerechter ausgestalten zu können. Die geschlechterdifferenziert erhobenen Daten und Analysen sind ein Indikator dafür, inwieweit haushaltsrelevante Entscheidungen gezielt verändert werden müssen. Diese Erkenntnisse sind aber erst dann „nicht umsonst“ erhoben, wenn sie zu entsprechenden (fach-)politischen Konsequenzen führen und beispielsweise unmittelbar für die Zwecke einer geschlechtergerechten Sport- oder Bildungsförderung genutzt werden. Möglicherweise können durch so gewonnene Erkenntnisse und deren Umsetzung in konkrete Förder- oder andere Maßnahmen sogar Folgekosten vermieden werden. Allerdings wird Gender Budgeting derzeit noch zu wenig genutzt, um tatsächlich zu einer gendergerechten Verteilung öffentlicher Gelder zu kommen. Gender Budgeting gelingt nur, wenn es in allen Phasen der Haushaltsaufstellung und der Haushaltswirtschaft angewendet wird. Das zweite Ersuchen zielt auf die Gender Pay Gap ab: Im Haushalt der Senatsverwaltungen werden unter dem Stichwort "Gender Budget" Gehälter und Löhne getrennt nach Frauen und Männern für die verschiedenen Abteilungen dargestellt. Dies kann als Beispiel für eine bezirkliche Darstellung der Gehaltsstruktur dienen. Die Ergebnisse sollten mit in das Personalentwicklungskonzept einfließen, um auch hier zu einer geschlechtergerechten Verteilung der Mittel zu kommen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.01.2017

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

SemlerMacmillanMatz

 

 

Der Antrag wurde am 14.06.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung die Vorgaben des Landes nach dem Leitfaden „Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens“ konsequent umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die von Seiten der Senatsverwaltung geforderten Angaben für alle Gender-Produkte vollumfänglich erstellt werden, bspw. zur fachlichen Bewertung der analysierten Geschlechterverhältnisse. Ebenso sollen für die Abteilungen des Bezirksamtes, in denen das Instrument des Gender Budgeting bisher keine Anwendung erfährt, Projekte mit inhaltlicher Relevanz identifiziert werden. Die jeweiligen Abteilungen sollen dann dabei unterstützt werden, sinnvolle Konzepte zur Umsetzung von Gender-Maßnahmen zu entwickeln. Für alle vorgenannten Maßnahmen muss die Vertretbarkeit des Aufwandes für die Datenerhebung und verarbeitung gewährleistet sein. Weiterhin soll die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich durch Vertreter*innen des Bezirksamtes davon in Kenntnis gesetzt werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Projekte eine geschlechtsspezifische Wirkung haben und welche Maßnahmen zur Kompensation gegebenenfalls vorgesehen sind.

 

Darüber hinaus informiert das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich über die Ist-Besetzungen seiner Stellen getrennt nach Geschlechtern für verbeamtete und angestellte Beschäftigte. Diese Angaben sind aufzuschlüsseln nach Ämtern sowie Gehaltsgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Auswertung soll in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

 

Begründung:

 

Die Gleichstellung der Geschlechter soll sich auch im Haushaltsplan als gerechte Verteilung öffentlicher Mittel niederschlagen. Gender Budgeting ist dafür ein geeignetes Verfahren. Es macht eventuell diskriminierende Auswirkungen finanzwirksamer Entscheidungen sichtbar. Die Senatsverwaltung stellt den Bezirken aufbereitete Gender Budgeting-Daten für die Aufstellung der bezirklichen Haushaltspläne zur Verfügung und schafft damit die Voraussetzung für geschlechtergerechte Gestaltung von Ressourcenentscheidungen. Dadurch wird neben der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit auch ein kostenbewusstes Verwaltungshandeln gefördert. Das zeigen Erfahrungen aus Ländern, die die Methoden des Gender Budgetings zielgerichtet einsetzen. Als Arbeitgeber soll das Bezirksamt Vorbild für gleiche Chancen und gerechte Entlohnung sein.“

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Gender Budgeting ernst nehmen in „Auf dem Weg zum Gender Budgeting“.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Peterson

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag in der vom 14.06.2017 geänderten Fassung wurde am 04.09.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung die Vorgaben des Landes nach dem Leitfaden „Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens“ konsequent umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die von Seiten der Senatsverwaltung geforderten Angaben für alle Gender-Produkte vollumfänglich erstellt werden, bspw. zur fachlichen Bewertung der analysierten Geschlechterverhältnisse. Ebenso sollen für die Abteilungen des Bezirksamtes, in denen das Instrument des Gender Budgeting bisher keine Anwendung erfährt, Projekte mit inhaltlicher Relevanz identifiziert werden. Die jeweiligen Abteilungen sollen dann dabei unterstützt werden, sinnvolle Konzepte zur Umsetzung von Gender-Maßnahmen zu entwickeln. Für alle vorgenannten Maßnahmen muss die Vertretbarkeit des Aufwandes für die Datenerhebung und verarbeitung gewährleistet sein. Weiterhin soll die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich durch Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes davon in Kenntnis gesetzt werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Projekte eine geschlechtsspezifische Wirkung haben und welche Maßnahmen zur Kompensation gegebenenfalls vorgesehen sind.

 

Darüber hinaus informiert das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich über die Ist-Besetzungen seiner Stellen getrennt nach Geschlechtern für verbeamtete und angestellte Beschäftigte. Diese Angaben sind aufzuschlüsseln nach Ämtern sowie Gehaltsgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Auswertung soll in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

 

 

Begründung: unverändert“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen. 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 20.09.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung die Vorgaben des Landes nach dem Leitfaden „Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens“ konsequent umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die von Seiten der Senatsverwaltung geforderten Angaben für alle Gender-Produkte vollumfänglich erstellt werden, bspw. zur fachlichen Bewertung der analysierten Geschlechterverhältnisse. Ebenso sollen für die Abteilungen des Bezirksamtes, in denen das Instrument des Gender Budgeting bisher keine Anwendung erfährt, Projekte mit inhaltlicher Relevanz identifiziert werden. Die jeweiligen Abteilungen sollen dann dabei unterstützt werden, sinnvolle Konzepte zur Umsetzung von Gender-Maßnahmen zu entwickeln. Für alle vorgenannten Maßnahmen muss die Vertretbarkeit des Aufwandes für die Datenerhebung und verarbeitung gewährleistet sein. Weiterhin soll die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich durch Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes davon in Kenntnis gesetzt werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Projekte eine geschlechtsspezifische Wirkung haben und welche Maßnahmen zur Kompensation gegebenenfalls vorgesehen sind.

 

Darüber hinaus informiert das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich über die Ist-Besetzungen seiner Stellen getrennt nach Geschlechtern für verbeamtete und angestellte Beschäftigte. Diese Angaben sind aufzuschlüsseln nach Ämtern sowie Gehaltsgruppen unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Auswertung soll in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen