Drucksache - 0054/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk „Laubbläser“ nur noch in begründeten Ausnahmefällen auf öffentlichem Straßenland eingesetzt werden.
Begründung:
Für deren Benutzer sind sie eine akute Gesundheitsgefährdung, wenn kein geeigneter Ohrenschutz getragen wird.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2016
Für die SPD-Fraktion
SemlerMiels
Der Antrag wurde am 16.03.2017 in der 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Döhnert Stellv. Ausschussvorsitzender
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