Drucksache - 0041/V  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichAktenzeichen:287/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
20.03.2017    1. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
26.06.2017    2. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
25.09.2017    3. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
23.10.2017    4. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
20.11.2017    5. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 29.11.2016
Anlage 1 (Wirtschaftsplan Prb 2015)
Anlage 2 _(außerplanmäßige Ausgaben 2015_)
Anlage 3 _(Verfügungsmittel 2015_)
Anlage 4 (Sondermittel 2015)
Anlage 5 (Jugendamtsprojekte 2015)
BE RPA vom 20.11.2017
Beschluss vom 13.12.2017

1.Gegenstand der Vorlage:Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf

r das Haushaltsjahr 2015

 

2.Berichterstatter:Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3.Beschlussentwurf:Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Fehlbetrag von 2.959.318,57 EUR aus.

 

4.Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 45 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 LHO)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 LHO einen Wirtschaftsplan aufstellen. Eine Übersicht über das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans Parkraumbewirtschaftung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 45 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 war mit einem Haushaltsvolumen von 503.000.300 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

503.084.700

503.084.700

12.640.000

 

Der Haushaltsplan ist vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 12. Dezember 2013 mit dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2014/2015 (HG 2014/2015) beschlossen worden (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt am 28.12.2013 (GVBl S. 902) ).

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 29.04.2014 und einer ergänzenden technischen Fortschreibung vom 14.07.2014 den Bezirken die Fortschreibung der Globalsummen 2015 bekanntgegeben. Die Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) erfolgte dabei auf Basis des Jahresabschlusses der Kosten- und Leistungsrechnung 2013. Im Rahmen der Anpassung der von der Bezirksverordnetenversammlung und dem Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsplanung 2013 an den fortgeschriebenen Finanzrahmen wurde eine Einsparnotwendigkeit von rd. 5,7 Mio. € ermittelt. Da eine Auflösung dieser Deckungslücke durch kurzfristige haushaltswirtschaftliche Maßnahmen als unrealistisch angesehen wurde, erarbeitete das Bezirksamt über eine am 06.10.2014 durchgeführte Haushaltsklausur eine Auftragsliste zu prüfender struktureller Einsparmaßnahmen und -potentiale. Durch die endgültige Entscheidung des Abgeordnetenhauses, die von den Bezirken geforderte und pauschal veranschlagte Zuweisungserhöhung von 25 Mio. € nicht zu gewähren, vergrößerte sich das Haushaltsrisiko für Steglitz-Zehlendorf auf rd. 8 Mio. €. Vor dem Hintergrund dieser Deckungslücke beschränkte das Bezirksamt am 11.12.2014 gem. § 41 Abs. 2 LHO die bezirkliche Haushaltswirtschaft auf die analoge Anwendung des Art. 89 der Verfassung von Berlin (VvB). Am 08.09.2015 beschloss das Bezirksamt, die generelle Sperre in eine Stellenbesetzungssperre und eine Festbetragssperre in Höhe von 10 % der Haushaltsansätze im Honorar- und Sachmittelbereich umzuwandeln, die bis zum Abschluss der Haushaltswirtschaft Bestand hatten.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

Neben den vorstehend beschriebenen bezirkskonkreten haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen waren grundsätzlich die haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung sowie für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2015 (HWR 2015) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.12.2014 zu beachten.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

  • AV LHO,
  • Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010
  • sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 07. Dezember 2015 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2015 - AbRdSchr 15.

 

Ist-Abschluss

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist - Einnahmen

517.436.389,75 EUR

 

 

Summe der Ist - Ausgaben

520.395.708,32 EUR

 

 

Kassenmäßiger Fehlbetrag

- 2.959.318,57 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)661.722,04 EUR

b)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)44.590,01 EUR

c)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)19.115,00 EUR

d)      Deckungsfähigkeit (D1)18.111.077,62 EUR

e)      Zweckgebundene Einnahmen (D2)13.410.990,06 EUR

f)        Erhöhung der Zuweisung (M2)17.532.137,29 EUR

g)      Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)  3.378.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben53.157.632,02 EUR

 

zu a)Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten

Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen.661.722,04 EUR

 

zu b)Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten

Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen.44.590,01 EUR
 

zu c)Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten

Zusammenstellung (Anlage 4) zu entnehmen.19.115,00 EUR

 

zu d)Deckungsfähigkeit (D1)

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber

den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs-

higkeit ausgeglichen worden.18.111.077,62 EUR

 

zu e)Zweckgebundene Einnahmen (D2)

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten

Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen

geleistet worden:

3300, 3610, 3640, 3700, 3701, 3702, 3703, 3704, 3705,

3715, 3800, 3810, 3820, 4010, 4011, 4021, 4500, 4520.13.410.990,06 EUR
 

zu f)Erhöhung der Zuweisung (M2)

Folgende höhere Ausgaben gegenüber den Haushaltsansätzen sind durch nachträgliche Zuweisungserhöhung im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen worden:

 

here Ausgaben zur Beendigung der zusätzlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen zur Beseitigung von Winterschäden im Rahmen der

Schlaglochsanierungsprogramme“ 2013 und 2014

(3800/52101)1.204.016,87 EUR

 

here Ausgaben für die Ausbildung zur/zum Gärtner/in

(3810/42821)73.297,01 EUR

 

here Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für Behinderte aufgrund von Entgelterhöhungen

(3911/67126)590.871,87 EUR

 

here Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für Behinderte aufgrund von Entgelterhöhungen

(3912/67126)1.524.241,95 EUR

 

here Ausgaben beim Kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten des Jobcenters

(3960/63603)340.570,18 EUR

 

here Ausgaben durch höhere Belegungszahlen aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung und der daraus resultierenden Steigerung der Versorgungsquote sowie der Zunahme an Schulrückstellern; zusätzlich waren höhere Platzkosten aufgrund der Übernahme von Tarifabschlüssen, der Verbesserung des Leitungsschlüssels sowie längerer und damit kostenintensiverer Betreuungszeiten (Erweiterung des Rechtsanspruchs) zu finanzieren.

(4021/67109) - Kita13.731.922,05 EUR

(4021/67151) - Tagespflege49.215,35 EUR

 

here Ausgaben für die Ausbildung zur/zum Arzthelfer/in

(4100/42821)18.002,01 EUR

 

zu g)Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:

 

(3320/46201)341.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 4100/42201

 

(3330/46201)197.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 3306/42201 (187.542,08 EUR)

und 3306/42801 (9.457,92 EUR)

 

(3340/46201)568.000,00 EUR
r Personalausgaben, belegt bei 3910/42201

 

(4500/97203)2.272.000,00 EUR
r Gesamthaushalt, belegt bei 4500/98400

 

Besonderheiten

Die von den Bezirken erwartete Aufstockung des Plafonds, die in dem von der BVV beschlossenen Haushaltsplan Steglitz-Zehlendorf durch Veranschlagung von Pauschalen Mehreinnahmen in Höhe von 2.272.000 EUR zur Gegenfinanzierung der bedarfsgerecht gebildeten Ausgabeansätze diente, wurde vom Abgeordnetenhaus nicht akzeptiert, sondern in Pauschale Minderausgaben bei Kapitel 4500, Titel 97203 in selber Höhe umgewandelt. In Abstimmung aller Bezirke wurde diese pauschale Ausgabenabsenkung in Erwartung einer Lösung im Rahmen der Basiskorrektur zunächst nicht titelkonkret durch haushaltswirtschaftliche Sperren belegt. Nachdem kein Ausgleich im Rahmen der Basiskorrektur gewährt wurde, wurde der haushaltsrechtlich erforderliche Ausgleich bei Kapitel 4500, Titel 98400 (Einsparung von 8.616.229,00 EUR) verortet.

 

Bei den Verstärkungsmitteln Kapitel 4500, Titel 97110 waren 200.000 EUR für Projekte der Jugendarbeit etatisiert, die nach titelkonkreter Festlegung der Verwendungszwecke der projektbezogen zu leistenden Ausgaben bei den relevanten Ausgabetiteln des Jugendamtes bereitgestellt wurden. Bis zum Buchungsschluss sind insgesamt rd. 122.487 EUR abgerufen und zur Verausgabung zur Verfügung gestellt worden. Eine titelbezogene Verausgabungsübersicht ist als Anlage 5 beigefügt. Dabei wurden 4.810 EUR für Honorarausgaben als neue Ausgaben bei Kapitel 4010, Titel 42701 aus Verfügungsmitteln bereitgestellt (vgl. Anlage 2). Nach dem Buchungsschluss waren die höheren Ausgaben haushaltsrechtlich im Wege der Deckung aus Einsparungen bei den planmäßigen Mitteln auszugleichen und die Bewilligungsmittel zurückzuführen. Verstärkungsmittel sind danach im abschlusstechnischen Ergebnis der Haushaltswirtschaft nicht in Anspruch genommen worden.

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel im Haushaltsjahr 2015

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirkshaushaltsplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44304 -Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer

- 44379 -Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 -Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 42260 -Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstranfers

- 42760 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstranfers

- 42860 -Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3305 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41102 -Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41201 -Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41210 -Aufwendungen für Beiräte

- 42221 - Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42790 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 -Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007- 2013)

- 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 -Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte - sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der anspruchsberechtigten Dienstkräfte und den Entscheidungen der Beihilfenstelle beim Landesverwaltungsamt, die diese Titel bewirtschaftet. Eine Möglichkeit der Steuerung besteht hierbei nicht.

 

Ergebnis nach Titeln (Überschreitungen der Ansätze sind mit negativem Vorzeichen dargestellt)

 

Titel

Bezeichnung

Ist (EUR)

Ansatz (EUR)

+/- (EUR)

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten/ Beamtinnen

21.496.123,32

26.836.500

5.340.376,68

42221

Bezüge der Anwärter/innen

-1.120,43

27.300

28.420,43

42231

Bezüge der Beamten/Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

1.220.419,07

1.401.000

180.580,93

42260

Bezüge der Planmäßigen Beamten/Beamtinnen für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers

 

0,00

 

0

 

0,00

42760

Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Rahmen des Wissenstranfers

 

1.864,20

 

0

 

-1.864,20

42801

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

52.484.549,10

50.112.400

-2.372.149,10

42805

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten - Lehrkräfte

 

204.228,48

 

217.000

 

12.771,52

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

1.053.230,93

513.200

540.030,93

42821

Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte)

1.374.899,02

1.256.300

-118.599,02

42830

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten (Fremdfinanzierung/Zuwendung)

 

1.672.319,40

 

1.586.000

 

-86.319,40

42850

Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente, VV Besitzstand

 

 

0,00

 

 

2.000

 

 

2.000,00

42860

Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstranfers

 

77.302,77

 

0

 

77.302,77

44100

Beihilfen für Dienstkräfte

1.384.541,64

1.592.000

207.458,36

46201

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

0,00

-1.106.000

1.106.000,00

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811, 42860)

Die vorstehend dargestellten Abweichungen gegenüber der Veranschlagung resultieren aus ausgabeerhöhenden (Tarif- und Besoldungsanpassungen, Ausbildungsmittel, ATZ - Nachbesetzung mit Personalüberhang, Stellendoppelbesetzungen im Rahmen des Wissensmanagement, Entgelterhöhungen im Bereich allgemeiner Außendienst der Ordnungsämter aufgrund des LAG-Urteils vom 06.12.2013 sowie zusätzliche Beschäftigte

 

-          zur Stärkung der Betreuungsbehörden,

-          r die Bürgerämter,

-          zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege,

-          zur Koordinierung im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung,

-          im Rahmen der Einführung des Betreuungsgeldes,

-          zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung,

-          zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbereich,

-          zur Transfersteuerung im Sozialbereich,

-          als Wissensmanager/in)

 

und ausgabesenkenden (VBL - Sanierungsgeld, Personalüberhang) Tatbeständen.

 

Die vorstehenden Sachverhalte wurden durch nachträgliche Zuweisungsanpassung im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen, dabei wurde auch die nachträgliche Absenkung der Einsparvorgabe auf 0,6% zur Streckung des Personalabbaus sowie die Abordnung von dienstkräften zum LAGeSo/LaF berücksichtigt. Im Saldo wurde die Bezirkszuweisung für den stellenplanbezogenen Personalmittelbereich um 1.004.409 EUR verringert.

 

Abweichend mit Tarifbeschäftigten besetzte Beamtenplanstellen führten zu Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 desselben Kapitels, was insbesondere bei den allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), den familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) und im Gesundheitsamt (Kapitel 4100) zu erkennen ist.

 

Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 236 08 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42221, 42821)

Die nach der Veranschlagungsvorgabe gebildeten Ansätze für Ausbildungsmittel i.H.v. insgesamt 1.284.000 EUR wurden um 89.779 EUR überschritten. Zur generellen Förderung von Ausbildung in der Berliner Verwaltung werden Mehr- und Minderausgaben gegenüber der Vorgabe im Rahmen der Basiskorrektur zur Realisierung eines solidarischen Finanzausgleichs ausgeglichen.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42850)

Aus dem Titel 42850 werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte, die nicht dem Personalüberhang angehören, gezahlt. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2015 nicht.

 

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46201)

Die bei den Kapiteln 3320 i.H.v. 341.000 EUR, 3330 i.H.v. 197.000 EUR und 3340 i.H.v. 568.000 EUR veranschlagten Pauschalen Minderausgaben wurden durch vorübergehend geltende Stellenbesetzungssperren in den entsprechenden Abteilungen erwirtschaftet.

 

 

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 20.11.2017 in der 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Graffstädt

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 13.12.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 weist einen Fehlbetrag von 2.959.318,57 EUR aus.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen