Drucksache - 0038/V  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:17
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.11.2016
Beschluss vom 14.12.2016

 

 

1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

 

 

2. Berichterstatter:  Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

 

3. Beschlussentwurf:  Die Bezirksverordnetenversammlung

hlt die in der Anlage aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des

Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in

Verbindung mit den Verwaltungsvor-

schriften über den Ehrenamtlichen Dienst

im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die

Bezirksverordnetenversammlung alle vier Jahre die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Da die derzeitige Amtsperiode am 31.12.2016 ausläuft, wird eine Neuwahl für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 erforderlich.

 

 

5. Rechtsgrundlage:       § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den

  Nr.n 11 (1) und 12 der VV EaD

 

 

6. Finanzielle Auswirkungen:     Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und

        Mitarbeiter erhalten eine monatliche

        Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,00

        Euro, die Sozialkommissionsvorsteher-

        innen und -vorsteher zusätzlich eine

        weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

 

 

 

Norbert Kopp       Frank Mückisch

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 3. Sitzung am 14.12.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hlt die in der Anlage aufgeführten Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

Anmerkung zu der unter 3. genannten Anlage:

Drucksachen ( - z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben und Daten zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden.

 

Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vor.

 

 
 

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