Drucksache - 0036/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6 - 9 B (Lichterfelde-West)
Status:öffentlichAktenzeichen:30/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Empfehlung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
31.01.2017 
1., außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
08.02.2017 
5. öffentliche, außerordentliche, Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.11.2016
Verordnung
Begründung
Beschlussempfehlung StaplWi vom 31.01.2017
Beschluss vom 08.02.2017

 

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6 9 B

[Lichterfelde West]

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 69 B vom 24. März 2015 wird gemäß § 6 Abs.1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 69 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 69 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 31.01.2017 in der 1., außerordentlichen, Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 16 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Semler

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 08.02.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 69 B vom 24. März 2015 wird gemäß § 6 Abs.1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 69 B wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 69 B einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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