Drucksache - 0036/V
Die Vorlage wurde am 31.01.2017 in der 1., außerordentlichen, Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 16 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Semler Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 5. Sitzung am 08.02.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6–9 B einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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