Drucksache - 0035/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 18 (nördlich Bachstelzenweg)
Status:öffentlichAktenzeichen:53
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
07.03.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
11.04.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.11.2016
Verordnung
Begründung
BE StaplWi vom 11.04.2017
Beschluss vom 26.04.2017

 

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X B 18

[nördlich Bachstelzenweg]

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
X B 18 vom 23. März 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
X B 18 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X B 18 einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Michael Karnetzki
Stellv. Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 11.04.2017 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 26.04.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans X B 18 vom 23. März 2015 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans X B 18 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X B 18 einschließlich Begründung wird verwiesen

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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