Drucksache - 1590/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-21 VE (Gelände der ehemaligen Teltowwerft)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.03.2016 
50. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
16.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 09.02.2016
2. Begründung
3. Anlagen_Projektbeschreibung
4. Kenntnisnahme Stapl vom 08.03.2016

  1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-21 VE
Gelände der ehemaligen Teltowwerft

  1. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.02.2016 beschlossen,

I.          Das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 621 VEr die Grundstücke Sachtlebenstraße 60, 64/66 und die Flurstücke 1328/3 und 3535/3 in Flur 11 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf mit neuem Vorhabenträger und geändertem Projekt weiterzuführen.

Das Verfahren wird zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegende Neuordnung des derzeit gewerblich genutzten Gebiets verbunden mit einer Nutzungsänderung in ein Wohngebiet aufgrund des starken Projektbezugs gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt. Neuer Vorhabenträger ist die KF Projektentwicklung S 60 GmbH.

Grundlagen bilden der Antrag des Vorhabenträgers vom 14.07.2015 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die beigefügten Entwürfe des Projekts, Stand 08.09.2015.

Das Projekt der KF Projektentwicklung S 60 GmbH soll an die Stelle des Projekts des alten Vorhabenträgers treten, das dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde lag. Unterschiede gibt es in Lage und Form der geplanten Baukörper sowie in der angestrebten baulichen Dichte (jetzt GFZ 0,81 statt bisher GFZ 0,71). Das begonnene Bebauungsplanverfahren soll entsprechend mit geänderten Planungszielen weitergeführt werden. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.

II.        das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen.

Auf die als Anlagen beigefügte Begründung vom November 2015 sowie die Entwürfe des Projekts, Stand 08.09.2015, wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Frank Mückisch
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 08.03.2016 in der 50. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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