Drucksache - 1479/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, ggf. in Abstimmung mit dem Land Berlin, dass unverzüglich ausreichend Schutzräume geschaffen werden für von Gewalt betroffene und traumatisierte Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Hierzu sind bezirkliche und landesweite Lösungen zu prüfen, z.B. auch die Bereitstellung von zusätzlichen Zufluchtswohnungen/ Frauenhäusern.
In den bestehenden Unterkünften ist sicherzustellen:
- Psychotherapeutische Hilfsangebote für die durch sexualisierte Gewalt traumatisierten Frauen und Kinder - Schulungen für Betreuungspersonen in den Erstaufnahmestellen und Unterkünften - Ansprechpartnerinnen und Dolmetscherinnen für Frauen - Abschließbare Räume und Unterkünfte - Abschließbare und geschlechtergetrennte Sanitäranlagen - Angemessener und geschützter Wohnraum für allein reisende Frauen mit Kindern - Niederschwellige gesundheitliche Versorgung
Die Gleichstellungsbeauftragte Steglitz-Zehlendorf ist hierbei beratend und unterstützend einzubeziehen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Begründung:
Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen, Armut, Hunger, Krieg und Folter - die Gründe aus der Heimat zu fliehen, sind vielfältig. Frauen sind jedoch weiteren spezifischen Menschenrechtsverletzungen und Gewalterfahrungen ausgesetzt. Sie sind betroffen vom Kriegsmittel der angeordneten Massenvergewaltigungen, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Zwangsprostitution. Die Angst ist der ständige Begleiter von Flüchtlingen, vor Hunger und Krankheit, dem Verlust von Angehörigen, vor einer ungewissen Zukunft. Für die weiblichen Flüchtlinge kommt die Angst vor sexuellen Übergriffen immer dazu. Und die sexuellen Übergriffe geschehen im Heimatland, auf der Flucht und in den Erstaufnahmestellen.
Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros am 23.09.2015 in ihrem „Offenen Brief zur Situation weiblicher Flüchtlinge“ hin und fordert spezielle Hilfe für geflohene Frauen und ihre Kinder bundesweit.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. November 2015
Für die SPD-Fraktion
BuchtaKromm
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Der Antrag wurde am 02.12.2015 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 10.12.2015 in der 29. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass unverzüglich ausreichend Schutzräume geschaffen werden für von Gewalt betroffene und traumatisierte Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Hierzu sind bezirkliche und landesweite Lösungen zu prüfen, z.B. auch die Bereitstellung von zusätzlichen Zufluchtswohnungen/ Frauenhäusern.
In den bestehenden Unterkünften ist sicherzustellen:
- Psychotherapeutische Hilfsangebote für die durch sexualisierte Gewalt traumatisierten Frauen und Kinder - Schulungen für Betreuungspersonen in den Erstaufnahmestellen und Unterkünften - Ansprechpartnerinnen und Dolmetscherinnen für Frauen - Abschließbare Räume und Unterkünfte - Abschließbare und geschlechtergetrennte Sanitäranlagen - Angemessener und geschützter Wohnraum für allein reisende Frauen mit Kindern - Niederschwellige gesundheitliche Versorgung
Die Gleichstellungsbeauftragte Steglitz-Zehlendorf ist hierbei beratend und unterstützend einzubeziehen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.“
Begründung: Unverändert.
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Schmidt Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Integrationsausschusses wurde am 04.02.2016 in der 60. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Fröhlich Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 17.02.2016 beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass unverzüglich ausreichend Schutzräume geschaffen werden für von Gewalt betroffene und traumatisierte Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Hierzu sind bezirkliche und landesweite Lösungen zu prüfen, z.B. auch die Bereitstellung von zusätzlichen Zufluchtswohnungen/ Frauenhäusern.
In den bestehenden Unterkünften ist sicherzustellen:
- Psychotherapeutische Hilfsangebote für die durch sexualisierte Gewalt traumatisierten Frauen und Kinder - Schulungen für Betreuungspersonen in den Erstaufnahmestellen und Unterkünften - Ansprechpartnerinnen und Dolmetscherinnen für Frauen - Abschließbare Räume und Unterkünfte - Abschließbare und geschlechtergetrennte Sanitäranlagen - Angemessener und geschützter Wohnraum für allein reisende Frauen mit Kindern - Niederschwellige gesundheitliche Versorgung
Die Gleichstellungsbeauftragte Steglitz-Zehlendorf ist hierbei beratend und unterstützend einzubeziehen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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