Drucksache - 1445/IV  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre X-B2c/43
Status:öffentlichAktenzeichen:925
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
13.10.2015 
45. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.10.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 29.09.2015
2. Verordnung
3. Begründung
4. Übersichtsplan
5. BE Stapl vom 13.10.2015
6. Beschluss vom 21.10.2015

1

1st    Gegenstand der Vorlage:

Verlängerung der Veränderungssperre X – B2c/43
 

2nd Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Frank Mückisch

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,

der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre X-B2c/43 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre X-B2c/43 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

Michael Karnetzki              Frank Mückisch
Stellv. Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 13.10.2015 in der 45. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 42. Sitzung am 21.10.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre X-B2c/43 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre X-B2c/43 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

 

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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