Drucksache - 1387/IV  

 
 
Betreff: Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/ Schildhornstraße/ Kreuznacher Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:963
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Kronhagel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.07.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
06.10.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
24.11.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
01.12.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 06.07.2015
2. Anlage zur Drs. Nr. 1387-IV
3. BE VerkOrd vom 01.12.2015
4. Beschluss vom 16.12.2015
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.02.2018

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/ Schildhornstraße/ Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem gemäß anliegender Skizze auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet- , im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.

 

Begründung:

 

Für von der Stadtautobahnunterführung kommende und die Kreuznacher Straße bzw. die Schildhornstraße einfahrende Fahrzeuge ist derzeit die Sichtbeziehung zum auf der Schildhornstraße fließenden Verkehr wegen des Pfeilers der Stadtautobahn sehr schlecht. Einfahrende Fahrzeuge müssen sich weit "vortasten", um am Pfeiler vorbei sehen zu können. Hierbei kann es und kam es bereits auch zu Zusammenstößen mit dem fließenden Verkehr. Die Anordnung eines absoluten Halteverbotes (Verlust von ca. 5 Stellplätzen) und die Markierung einer Sperrfläche könnte Abhilfe schaffen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 6. Juli 2015

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p eK r o n h a g e l

 

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Der Antrag wurde am 01.12.2015 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Wilhelm

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kreuzung Unterführung Stadtautobahn/ Schildhornstraße/ Kreuznacher Straße für von der Stadtautobahnunterführung kommende und in die Schildhornstraße bzw. Kreuznacher Straße einfahrende Fahrzeuge die Sichtbeziehung verbessert wird, indem gemäß anliegender Skizze auf der Schildhornstraße im Bereich vor der Kreuznacher Straße bis zur Ausfahrt des unter der Stadtautobahn liegenden Parkplatzes auf der rechten Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet- , im Bereich der Ausfahrt des Parkplatzes vor dem Pfeiler bis zur Unterführung Stadtautobahn eine Sperrfläche markiert- und vor der Ausfahrt des Parkplatzes der fließende Verkehr von der linken auf die rechte Fahrspur geleitet wird.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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