Drucksache - 1369/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 17 [südlich der Schorlemerallee]
Status:öffentlichAktenzeichen:894
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
07.07.2015 
43. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 16.06.2015
2. Rechtsverordnung
3. Begründung
4. Bebauungsplan
5. BE Stapl vom 07.07.2015
6. Beschluss vom 15.07.2015

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X - B 17 [südlich der Schorlemerallee]

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der aus formalen Gründen wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
X – B 17 vom 07.08.2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] erneut beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
X  B 17 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] erneut entschieden.

Das Abwägungsergebnis der o.g. Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren X – B 17 hat ergeben, dass die Grundzüge der Planung unangetastet bleiben. Demzufolge ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wurde redaktionell fortgeschrieben und angepasst.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 17 einschließlich der geänderten und ergänzten Begründung (Stand 11. Mai 2015) wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 07.07.2015 in der 43. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 15.07.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der aus formalen Gründen wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
    X – B 17 vom 07.08.2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] erneut beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
    X  B 17 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] erneut entschieden.

Das Abwägungsergebnis der o.g. Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren X – B 17 hat ergeben, dass die Grundzüge der Planung unangetastet bleiben. Demzufolge ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wurde redaktionell fortgeschrieben und angepasst.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 17 einschließlich der geänderten und ergänzten Begründung (Stand 11. Mai 2015) wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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