Drucksache - 1369/IV
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Die Vorlage wurde am 07.07.2015 in der 43. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 15.07.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge aufgrund des abgewogenen und beschlossenen Ergebnisses der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der aus formalen Gründen wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut folgende Beschlüsse fassen:
Das Abwägungsergebnis der o.g. Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren X – B 17 hat ergeben, dass die Grundzüge der Planung unangetastet bleiben. Demzufolge ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich. Lediglich die Begründung wurde redaktionell fortgeschrieben und angepasst. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 17 einschließlich der geänderten und ergänzten Begründung (Stand 11. Mai 2015) wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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