Drucksache - 1250/IV  

 
 
Betreff: Rechtswidrige Stellenbesetzung im Umweltamt durch Bezirksstadträtin Markl-Vieto? Was wusste Bezirksbürgermeister Kopp?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Semler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.03.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 09.03.2015

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Ist es zutreffend, dass im Umweltamt für die Betreuung, Aufsicht und Pflege über die „Grüne Mitte“ in Lichterfelde-Süd eine Stelle neu eingerichtet wurde?

 

  1. Lag der Stellenbesetzung eine Stellenausschreibung zugrunde? Falls ja, wie lautet das Anforderungsprofil?

 

  1. Gab es andere geeignete Bewerberinnen und Bewerber?

 

  1. Wurde die Stellenbesetzung mit dem Finanz- und Personaldezernenten abgestimmt?

 

  1. Wurden bei der Anbahnung des Arbeitsvertrages Bedenken durch die SE Personalservice geäußert? Wenn ja, welche waren diese?

 

  1. Hat die Personalvertretung ihre Zustimmung gegeben?

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Arbeitsvertrag am 12.12.2014 geschlossen wurde, nachdem der Bezirksbürgermeister und Finanzdezernent am 11.12.2014 eine Haushaltssperre verfügt hat?

 

  1. Wo ist der Dienstort für diese neu eingerichtete Stelle?

 

  1. Ist es zutreffend, dass das Umweltamt zur gezielten Landschaftspflege eines Privatgrundstücks – „Grüne Mitte“ – diese Stellenbesetzung vorgenommen hat?

 

  1. Warum wurde der Vertrag über die Pflegemaßnahmen erst in 2015 – nach der Stellenbesetzung Mitte Dezember 2014 – geschlossen?

 

  1. Ist es zutreffend, dass es einen Interessenkonflikt zwischen der Beschäftigung beim Umweltamt und dem Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer der Fläche gibt? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist es zutreffend, dass die SE Personal und das Rechtsamt die Vertragskonstruktion als rechtswidrig einstuft?

 

  1. Wie begründet das Umweltamt die Schaffung einer Stelle für die Pflege einer privaten Grünfläche, wenn das Grünflächenamt sonst kaum in der Lage ist, die bezirklichen Flächen – insbesondere die denkmalgeschützten Flächen – vollständig und fachgerecht zu bewirtschaften?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. März 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Semler

 

 
 

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