Drucksache - 1237/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise – zeitnah – dafür zu sorgen, dass der Baseballplatz auf der Sportanlage Sachtlebenstraße in Abstimmung mit den nutzenden Sportvereinen in einer auch für internationale Turniere geeigneten Weise u. a. mit einer Rasen– oder Kunstrasendecke versehen bzw. umgestaltet wird.
Begründung:
Der Baseballplatz auf der Sportanlage Sachtlebenstraße besteht bislang nur aus einer Aschefläche und entspricht weder den Anforderungen eines normalen noch eines turniergeeigneten Baseballplatzes. Die Baseballspieler dort brauchen daher eine Rasen- bzw. Kunstrasenfläche.
Die Anlage wird von folgenden Vereinen mit ca. 400 Spielern genutzt:
Weitere mögliche Nutzer mit 200 aktiven Spielern kämen hinzu:
Eine denkbare Konzeption für die Umgestaltung wird dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung einer entsprechenden Anlage würde auch der Tradition der deutsch-amerikanischen Freundschaft im Bereich des Sports entsprechen, die von den o. g. Vereinen nach dem Abzug der US-Truppen aus dem Bezirk auch in Zusammenarbeit mit der JFK-Schule gepflegt wird und stetigen Zulauf hat.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. März 2015
Für die SPD-Fraktion
BuchtaSemlerZiffels
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Der Antrag wurde am 08.07.2016 in der 29. Sitzung des Sportausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter Weise zu prüfen, ob und wie die Sportanlage Sachtlebenstraße in Abstimmung mit den nutzenden Sportvereinen modernisiert oder umgestaltet werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Die CDU-Fraktion und die GRÜNE-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Dr. von Wittich Ausschussvorsitzender
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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