Drucksache - 0977/IV  

 
 
Betreff: Wann wird der Schildbürgerstreich in der Bäkestraße beendet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Wilhelm 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsanfrage vom 10.06.2014
2. Schriftl. Beantwortung BA vom 24.06.2014

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann, wie von der BVV am 20.02.2013 (Beschluss Nr. 291, Drs. Nr. 0437/IV (neu)) beschlossen, der Fußgängerüberweg (FÜG) in der Bäkestraße an die richtige Stelle (direkt an der Paul-Schwarz-Promenade) verlegt wird?

 

  1. Wann genau hat das Bezirksamt den Beschluss der BVV über die Verlegung des FÜG in der Bäkestraße an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass wöchentlich tausende Bürger an der Paul-Schwarz-Promenade die Bäkestraße überqueren?

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um die Verlagerung des FÜG von dem derzeitigen Standort, an welchem der FÜG absolut nicht benötigt wird, so schnell wie möglich zu verlegen und damit Fußgänger und Radfahrer wirksam zu schützen?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Juni 2014

 

 

 

Dietmar Wilhelm

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Kleine Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann, wie von der BVV am 20.02.2013 (Beschluss Nr. 291), Drs. Nr. 0437/IV (neu)) beschlossen, der Fußgängerüberweg (FÜG) in der Bäkestraße an die richtige Stelle (direkt an der Paul-Schwarz-Promenade) verlegt wird?

 

Nein. Da die Bäkestraße zum übergeordneten Straßennetz gehört, liegt die Zuständigkeit für den FGÜ bei der VLB. Die VLB hat sich zum derzeitigen Sachstand kurzfristig geäußert. Demnach wird die Verlegung „nicht weiter verfolgt“. Der Fußgängerüberweg in der Bäkestraße wird nicht verlegt. Um in der Höhe der Paul-Schwarz-Promenade die Querung für Fußgänger zu erleichtern, soll stattdessen geprüft werden, die vorhandene auf die Fahrbahn aufgedübelte Mittelinsel so zu verschieben und umzubauen, dass in der Flucht der Paul-Schwarz-Promenade eine 3 bis 4 Meter breite Fußgängerfurt entsteht. Diese Maßnahme ist allerdings mit der GASAG abzustimmen, da direkt darunter eine Gashauptleitung verläuft.

 

2. Wann genau hat das Bezirksamt den Beschluss der BVV über die Verlegung des FÜG in der Bäkestraße an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet?

 

Wie der Bezirksverordnetenversammlung bereits in der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013 zum Beschluss Nr. 445 mitgeteilt wurde, wurde Beschluss Nr. 291 am 10.04.2013 an die VLB weitergeleitet.

 

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass wöchentlich tausende Bürger an der Paul-Schwarz-Promenade die Bäkestraße überqueren?

 

Das Bezirksamt verfügt hierzu über kein Zahlenmaterial.

 

4. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um die Verlagerung des FÜG von dem derzeitigen Standort, an welchem der FÜG absolut nicht benötigt wird, so schnell wie möglich zu verlegen und damit Fußgänger und Radfahrer wirksam zu schützen?

 

Radfahrer sind auf Fußgängerüberwegen nicht geschützt. Sie dürfen Fußgängerüberwege gerade nicht Rad fahrend, sondern nur das Rad schiebend überqueren. Möglicherweise ist genau dies der Grund, dass der FGÜ durch die VLB nicht direkt an der Paul-Schwarz-Promenade errichtet wurde, da hier zu befürchten wäre, dass Radfahrer dann im vermeintlichen Schutz eines Fußgängerüberwegs unachtsam und verkehrswidrig die Straße überqueren und sich selbst und andere in Gefahr bringen.

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat den Beschluss der BVV an die zuständige Stelle, die VLB, weitergeleitet. Im Rahmen der üblichen Abstimmungen zu Fußgängerüberwegen hat das Straßen- und Grünflächenamt an einem Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin und der Polizei teilgenommen.

 

Im Übrigen wird auf die erwähnte Vorlage zur Kenntnisnahme hingewiesen. In ihr ist ausgeführt, dass eine detailliertere inhaltliche Prüfung von nicht in der Zuständigkeit der Unteren Straßenverkehrsbehörde fallenden Beschlüsse weder budgetiert noch im Rahmen der geringen Personalkapazitäten leistbar ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

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