Ich frage das Bezirksamt:
- Handelt es sich bei der bereits beantragten Unterkunft für Asylbewerber in der Goerzallee um eine Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylVfG oder eine Gemeinschaftsunterkunft nach § 53 AsylVfG?
- Weshalb wurden diesbezüglich unterschiedliche Aussagen im Integrationsausschuss und Sozialausschuss getroffen?
- Welche Schulen haben sich auf die Aufnahme von Flüchtlingskindern vorbereitet, um sie in sogenannten „Willkommensklassen“ zu unterrichten?
- Hat man sich auch im Jugendamt schon Gedanken gemacht, welche Kindergärten und Jugendeinrichtungen in Frage kommen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07.04.2014
Martin Kromm