Drucksache - 0898/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan X - B 15 [südlich der Pücklerstraße]
Status:öffentlichAktenzeichen:603
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
15.04.2014 
28. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 18.03.2014
2. Entwurf der Verordnung
3. Begründung
4. BE Stapl vom 15.04.2014
5. Beschluss vom 21.05.2014

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan X – B 15 [südlich der Pücklerstraße]

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
X – B 15 vom 07. August 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
X  B 15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 15 einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 15.04.2014 in der 28. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 21.05.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans
    X – B 15 vom 07. August 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
    X  B 15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B 15 einschließlich Begründung wird verwiesen

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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