Drucksache - 0832/IV  

 
 
Betreff: Parks Range II
Festsetzung einer Fläche als Erholungs- und Naturschutzgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Semler 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung von Ausschüssen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
20.03.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
22.05.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung erledigt   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
10.06.2014 
31. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
08.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.02.2014
2. BE UmTief vom 22.05.2014
3. BE Stapl vom 08.07.2014
4. Erledigung BVV vom 17.09.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass für den Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze folgendes Essential in einer Neufassung des Flächennutzungsplanes, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben wird:

Mindestens 57 ha der Gesamtfläche sind als Naturschutz- und Naherholungsgebiet auszuweisen.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Februar 2014

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Semler

 

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Der Antrag wurde vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung in seiner 24. Sitzung am 22.05.2014 beraten.

 

Bei einer Abstimmung wurde entsprechend § 34 der Geschäftsordnung mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung beschlossen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird empfohlen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.

 

 

Dr. Kersten

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag wurde vom Stadtplanungsausschuss in seiner 32. Sitzung am 08.07.2014 beraten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag auf Nichtbefassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Nichtbefassung mit dem Antrag empfohlen.

 

Nachtrag des Ausschussvorsitzenden:

 

Der Antrag wurde zwar als „Antrag auf Nichtbefassung“ gestellt; gemeint und allseits verstanden wurde er entsprechend § 34 (1) der Geschäftsordnung als Antrag auf Übergang zur Tagesordnung. Dementsprechend lautet die korrekte Beschlussempfehlung:

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird empfohlen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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In ihrer 30. Sitzung vom 17.09.2014 hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, bezüglich dieses Antrags zur Tagesordnung überzugehen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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