Drucksache - 0831/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtraum südlich Réaumurstraße / Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze in einer Neufassung des Flächennutzungsplanes, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag nur begrenzt bebaut werden darf. Die Fläche der Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitenden Gemeinschaftsflächen soll dabei maximal 39 ha betragen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Februar 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
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Der Antrag wurde vom Stadtplanungsausschuss in seiner 28. Sitzung vom 15.04.2014 beraten. Bei einer Abstimmung wurde entsprechend § 34 der Geschäftsordnung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung beschlossen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird empfohlen, bezüglich des Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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In ihrer 28. Sitzung vom 21.05.2014 hat die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, bezüglich dieses Antrags zur Tagesordnung überzugehen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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