Drucksache - 0695/IV
Im Hinblick auf die Absicherung des Fortbestands der Einrichtung für Menschen auf der Flucht an der Klingsorstraße frage ich das Bezirksamt:
1. Welche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Klingsorstraße liegen vor, wann wurden sie beim Bezirksamt beantragt, und wann und nach welchen Prüfungen wurden sie vom Bezirksamt erteilt?
2. Wie wird sichergestellt, dass eventuelle Mängel im Genehmigungsverfahren ohne eine Unterbrechung des Betriebs behoben werden können und in Zukunft Genehmigungs- und Inbetriebnahmeverfahren von Flüchtlingsunterkünften schnell und reibungslos funktionieren?
3. Warum wurden die Anwohnerinnen und Anwohner über die Eröffnung der Einrichtung nicht informiert, und wie geht das Bezirksamt in Zukunft vor, um eventuelle Bedenken früh ausräumen zu können?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.09.2013
Tonka Wojahn
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