Drucksache - 0672/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten
1. die lebensmittel-hygienischen Zustände der im Bahnhof Zehlendorf befindlichen Verkaufsstellen und Kühlräume zu überprüfen und sicher zu stellen, dass die Hygiene durch die verantwortlichen Betreiber der Geschäfte/ Verkaufsstellen eingehalten wird,
2. durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Regeln im ruhenden Verkehr (Fahrradparken) und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch die Geschäfte (ausufernde Nutzung durch Stände) zu gewährleisten,
3. mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG / S-Bahn-Berlin GmbH gemeinsam auf eine angemessene Sauberkeit des Bahnhofs hinzuwirken, insbesondere im Bereich des Aufzuges, der Durchgänge und der Stau- und Lagerräume,
4. zu prüfen, ob der Betreiber mittlerweile die winterliche Verkehrssicherungspflicht durch einen Räumdienst gewährleistet.
Begründung:
Der Bahnhof Zehlendorf ist ein zentraler Knotenpunkt des Verkehrs im Bezirk. Seine Durchgänge sind ein Nadelöhr und werden an der Grenze der Belastbarkeit beansprucht. Die Verkaufsflächen sind mittlerweile mit Kühltheken ausgestattet, in denen zubereitete Lebensmittel offen angeboten werden. Wiederholt beklagen Bürger den Zustand der Lebensmittel-Hygiene sowie die Verkehrssicherheit im Bahnhof, hier bedarf es Abhilfe durch Maßnahmen der Gewerbekontrolle.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. September 2013
Für die Fraktion der CDU
H i p p e L ü c k e
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Der Antrag wurde am 29.10.2013 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ältestenrat wird gebeten, den Antrag zusätzlich in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung zu überweisen. Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung soll weiterhin federführend bleiben.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 06.11.2013 in der 44. Sitzung des Ältestenrats mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ältestenrat entspricht der Bitte des Ausschusses für Verkehr und Ordnung, den Antrag zusätzlich in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung zu überweisen. Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung soll weiterhin federführend bleiben.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Der Antrag wurde am 14.11.2013 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten
1. die lebensmittel-hygienischen Zustände der im Bahnhof Zehlendorf befindlichen Verkaufsstellen und Kühlräume zu überprüfen und sicher zu stellen, dass die Hygiene durch die verantwortlichen Betreiber der Geschäfte/ Verkaufsstellen eingehalten wird,
2. durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Regeln im ruhenden Verkehr (Fahrradparken) und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch die Geschäfte (ausufernde Nutzung durch Stände) zu gewährleisten,
3. mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG / S-Bahn-Berlin GmbH gemeinsam auf eine angemessene Sauberkeit des Bahnhofs hinzuwirken, insbesondere im Bereich des Aufzuges, der Durchgänge und der Stau- und Lagerräume.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 26.11.2013 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Wilhelm Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten
1. die lebensmittel-hygienischen Zustände der im Bahnhof Zehlendorf befindlichen Verkaufsstellen und Kühlräume zu überprüfen und sicher zu stellen, dass die Hygiene durch die verantwortlichen Betreiber der Geschäfte/ Verkaufsstellen eingehalten wird,
2. durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Regeln im ruhenden Verkehr (Fahrradparken) und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch die Geschäfte (ausufernde Nutzung durch Stände) zu gewährleisten,
3. mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG / S-Bahn-Berlin GmbH gemeinsam auf eine angemessene Sauberkeit des Bahnhofs hinzuwirken, insbesondere im Bereich des Aufzuges, der Durchgänge und der Stau- und Lagerräume.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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