Drucksache - 0635/IV  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushaltsplan 2014/15)
Status:öffentlichAktenzeichen:380
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
28.08.2013 
25. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
02.09.2013 
26. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
03.09.2013 
27. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
04.09.2013 
28. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
05.09.2013 
29. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
09.09.2013 
30. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
12.09.2013 
31. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 06.08.2013
2. BE Haushalt vom 12.09.2013
3. Beschluss vom 18.09.2013

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Doppelhaushaltsplan 2014/15)

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Kopp

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Doppelhaushaltsplan 2014/15 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

Für das Haushaltsjahr 2014:

 

Einnahmen

504.892.300

 

Ausgaben

504.892.300

 

Verpflichtungsermächtigungen

16.257.000

 

Für das Haushaltsjahr 2015:

 

Einnahmen

504.996.700

 

Ausgaben

504.996.700

 

Verpflichtungsermächtigungen

12.640.000

4.              Begründung:

 

a)              Allgemeines:

              Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen.

              Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2012. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

              Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.

 

b)              Einzelaspekte:

1)              Pauschalen im Haushaltsplan

              Die Abteilungen "Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau", "Immobilien und Verkehr" sowie "Soziales und Stadtentwicklung" haben ihre Abteilungseckwerte bei der Ansatzbildung überschritten, so dass in entsprechendem Umfang pauschale Minderausgaben veranschlagt werden mussten.

              a) bei 3320/46201 in Höhe von -733.000

              b) bei 3330/46201 in Höhe von -197.000

              c) bei 3340/46201 in Höhe von -568.000

              Die Veranschlagung der pauschalen Mehreinnahme bei 4500/37101 entspricht dem bezirksbezogenen Anteil an der erwarteten weiteren Plafondaufstockung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus.

 

2)              Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

              Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

 

 

2014

2015

Lehrmittel

2.137.100

2.137.100

Lernmittel

1.093.800

1.093.800

Hochbauunterhaltung

10.293.900

9.491.900

davon in 2014 Nachholbedarf aus 2012 i.H.v.

802.000

 

Tiefbauunterhaltung

3.432.000

3.432.000

Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.

3)              Spiegelung der Ansätze 2014 nach 2015

              Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2015 in derselben Höhe wie 2014 (gespiegelt) gebildet worden. Da wie bereits im letzen Doppelhaushalt für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2013) nur Merkansätze gebildet werden durften, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 4500/35903. Im Rahmen der Neubudgetierung 2015 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2013.

 

4)              Änderungen der I-Planungsdaten 2014/15

              Gegenüber den von der BVV am 23.01. und 20.02.2013 (Fehlerberichtigung) beschlossenen Anmeldungen für die Investitionsplanung 2013 bis 2017 sind in der Haushaltsplanung 2014/15 folgende Änderungen zu berücksichtigen:

              3702/70100 - Kopernikus-Oberschule- Der Baubeginn der Maßnahme, die über eine gezielte Senatszuweisung finanziert wird, ist von SenFin im Rahmen der Festsetzung bei unveränderten Gesamtkosten nach 2015 (Anfangsrate i.H.v. 3.000.000 ) verschoben worden.

              3704/71524 - Arndt-Gymnasium- Nach den bei SenStadtUm zur Prüfung eingereichten Bauplanungsunterlagen erhöhen sich die Gesamtkosten von 6.910.000 auf 7.106.000 . Die Mehrkosten werden planerisch auf der für 2016 vorgesehenen Schlussrate abgebildet.

              3800/72505 - Hildburghauser Straße- Die vom Bezirk zur Ermöglichung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angemeldeten Finanzierungsraten für die Maßnahme, die über eine gezielte Senatszuweisung finanziert wird, sind von SenFin im Rahmen der Festsetzung bei unveränderten Gesamtkosten auf fünf Jahresraten i.H.v. jeweils 1.000.000 gestreckt worden. Für die vorgesehene Beauftragung der Gesamtmaßnahme werden in 2014 Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

              3800/73831 - Gehweg Clayallee- Nach den genehmigten Bauplanungsunterlagen erhöhen sich die Gesamtkosten (Ansatz 2014) von 90.000 auf 95.000 .

              Folgende Baumaßnahmen sind wegen noch nicht vorliegender genehmigter Bauplanungsunterlagen gem. § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt:

              3701/71540 - Sporthalle GS am Karpfenteich, 3701/71542 - Sporthalle Markusgrundschule, 3702/70100 - Kopernikus-Oberschule, 3704/71524 - Arndt-Gymnasium.

 

5)              Höhe der Verstärkungsmittel

              Die Ansätze bei 4500/97113 enthalten in beiden Planungsjahren jeweils einen Anteil i.H.v. 200.000 für noch nicht konkretisierte Projekte der Jugendarbeit.

              2014 enthält der Ansatz zusätzlich einen Anteil i.H.v. 31.000 aus der bezirklichen Erfolgsbeteiligung 2012 im Rahmen des "Modellversuchs Krankenhilfekosten". Dieser Betrag ist für politische Schwerpunktsetzungen durch das Bezirksamt vorgesehen.

              Im Rahmen der Neubudgetierung 2015 erfolgt die entsprechende Anpassung an die Erfolgsbeteiligung 2013.

 

6)              Gender Budgeting

              Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von der Bezirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

 

Kopp
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in sieben Sitzungen beraten und in der 31. Sitzung vom 12.09.2013 bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2014:

                            Einnahmen .............................................              505.252.300

                            Ausgaben ...............................................              505.252.300

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              16.257.000

                            Für das Haushaltsjahr 2015:

                            Einnahmen .............................................              505.356.700

                            Ausgaben ...............................................              505.356.700

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              12.640.000

 

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

A.     Ansatzänderung 2014 und 2015

Nr.

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2014 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2014 (neu)

Ansatz 2015 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2015 (neu)

Bemerkungen

 

3400

11202

E 03

1.330.000

360.000

1.690.000

1.330.000

360.000

1.690.000

 

Änderungen Einnahmen:

 

360.000

 

 

360.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

52601

A09

20.000

84.700

104.700

20.000

84.700

104.700

 

 

3320

46201

 

-733.000

392.000

-341.000

-733.000

392.000

-341.000

 

 

3704

68617

T

37.500

2.500

40.000

37.500

2.500

40.000

 

 

3800

42201

 

929.000

-4.000

925.000

929.000

-4.000

925.000

 

 

3800

52101

A03

3.432.000

0

3.432.000

3.432.000

150.000

3.582.000

 

 

3810

42801

 

10.134.000

-61.000

10.073.000

10.134.000

-61.000

10.073.000

 

 

3810

52110

A04

2.214.000

200.000

2.414.000

2.214.000

50.000

2.264.000

 

 

3930

68406

T

15.000

500

15.500

15.000

500

15.500

 

 

4011

42801

 

1.754.000

-62.000

1.692.000

1.754.000

-62.000

1.692.000

 

 

4021

42201

 

665.000

-9.000

656.000

665.000

-9.000

656.000

 

 

4040

42201

 

3.852.000

-51.000

3.801.000

3.852.000

-51.000

3.801.000

 

 

4040

42801

 

2.586.000

-69.000

2.517.000

2.586.000

-69.000

2.517.000

 

 

4044

42201

 

515.000

-14.000

501.000

515.000

-14.000

501.000

 

 

4082

42801

 

1.369.000

-48.000

1.321.000

1.369.000

-48.000

1.321.000

 

 

4082

42805

 

265.000

-48.000

217.000

265.000

-48.000

217.000

 

 

4100

42201

 

2.507.000

-26.000

2.481.000

2.507.000

-26.000

2.481.000

 

 

4200

42811

 

0

72.300

72.300

0

72.300

72.300

1 techn. Ang. E11 TV-L

Änderungen Ausgaben:

 

360.000

 

 

360.000

 

 

 

 

 

B.     Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

1.      Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

2.      In den Jahren 2014 und 2015 sind insgesamt 500 Straßenbäume zu pflanzen. Diese sind vorrangig aus den Mitteln bei Kapitel 3810, Titel 52190 zu finanzieren.

 

3.      Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass diese dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen (z.B. mit dem Nachschaubericht über die Bezirkshaushaltspläne) zur Beschlussfassung vorlegt, für die gezielt zugewiesene Tiefbaumaßnahme Kapitel 3800, Titel 72505 - Umbau des Straßenzugs Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg - eine zügige und wirtschaftliche Baudurchführung dadurch zu ermöglichen, dass die Ansätze in 2014 von 1.000.000 € um 500.000 € auf 1.500.000 € und in 2015 von 1.000.000 € um 1.000.000 € auf 2.000.000 € erhöht werden. Die Erhöhung soll außerhalb des Bezirkshaushalts Steglitz-Zehlendorf gegenfinanziert werden. Die Finanzierungsdarstellung ist entsprechend anzupassen.

 

C.     Erläuterungen

 

1.      Kapitel 3300, Titel 52601

Vom Ansatz sind 84.700 für die Prozessführung gegen die aus dem städtebaulichen Vertrag Verpflichteten wegen der vertragswidrigen Fassade Truman Plaza vorgesehen.

 

2.      Kapitel 3930, Titel 68406

Vom Ansatz sind 2.500 für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretung vorgesehen (verbindliche Erläuterung).

 

3.      Kapitel 4200, Titel 42811

In den Stellenplan ist eine Beschäftigungsposition eines technischen Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe 11 TV-L für die Aufstellung bezirklicher Erhaltungsbebauungspläne aufzunehmen.

 

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2014:

                            Einnahmen .............................................              505.252.300

                            Ausgaben ...............................................              505.252.300

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              16.257.000

                            Für das Haushaltsjahr 2015:

                            Einnahmen .............................................              505.356.700

                            Ausgaben ...............................................              505.356.700

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              12.640.000

 

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

A. Ansatzänderung 2014 und 2015

Nr.

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2014 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2014 (neu)

Ansatz 2015 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2015 (neu)

Bemerkungen

 

3400

11202

E 03

1.330.000

360.000

1.690.000

1.330.000

360.000

1.690.000

 

Änderungen Einnahmen:

 

360.000

 

 

360.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

52601

A09

20.000

84.700

104.700

20.000

84.700

104.700

 

 

3320

46201

 

-733.000

392.000

-341.000

-733.000

392.000

-341.000

 

 

3704

68617

T

37.500

2.500

40.000

37.500

2.500

40.000

 

 

3800

42201

 

929.000

-4.000

925.000

929.000

-4.000

925.000

 

 

3800

52101

A03

3.432.000

0

3.432.000

3.432.000

150.000

3.582.000

 

 

3810

42801

 

10.134.000

-61.000

10.073.000

10.134.000

-61.000

10.073.000

 

 

3810

52110

A04

2.214.000

200.000

2.414.000

2.214.000

50.000

2.264.000

 

 

3930

68406

T

15.000

500

15.500

15.000

500

15.500

 

 

4011

42801

 

1.754.000

-62.000

1.692.000

1.754.000

-62.000

1.692.000

 

 

4021

42201

 

665.000

-9.000

656.000

665.000

-9.000

656.000

 

 

4040

42201

 

3.852.000

-51.000

3.801.000

3.852.000

-51.000

3.801.000

 

 

4040

42801

 

2.586.000

-69.000

2.517.000

2.586.000

-69.000

2.517.000

 

 

4044

42201

 

515.000

-14.000

501.000

515.000

-14.000

501.000

 

 

4082

42801

 

1.369.000

-48.000

1.321.000

1.369.000

-48.000

1.321.000

 

 

4082

42805

 

265.000

-48.000

217.000

265.000

-48.000

217.000

 

 

4100

42201

 

2.507.000

-26.000

2.481.000

2.507.000

-26.000

2.481.000

 

 

4200

42811

 

0

72.300

72.300

0

72.300

72.300

1 techn. Ang. E11 TV-L

Änderungen Ausgaben:

 

360.000

 

 

360.000

 

 

 

 

 

B. Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

1.      Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

2.      In den Jahren 2014 und 2015 sind insgesamt 500 Straßenbäume zu pflanzen. Diese sind vorrangig aus den Mitteln bei Kapitel 3810, Titel 52190 zu finanzieren.

 

3.      Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass diese dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen (z.B. mit dem Nachschaubericht über die Bezirkshaushaltspläne) zur Beschlussfassung vorlegt, für die gezielt zugewiesene Tiefbaumaßnahme Kapitel 3800, Titel 72505 - Umbau des Straßenzugs Hildburghauser Straße von Kruseweg bis Blanckertzweg - eine zügige und wirtschaftliche Baudurchführung dadurch zu ermöglichen, dass die Ansätze in 2014 von 1.000.000 € um 500.000 € auf 1.500.000 € und in 2015 von 1.000.000 € um 1.000.000 € auf 2.000.000 € erhöht werden. Die Erhöhung soll außerhalb des Bezirkshaushalts Steglitz-Zehlendorf gegenfinanziert werden. Die Finanzierungsdarstellung ist entsprechend anzupassen.

 

C. Erläuterungen

 

1.        Kapitel 3300, Titel 52601
Vom Ansatz sind 84.700 für die Prozessführung gegen die aus dem städtebaulichen Vertrag Verpflichteten wegen der vertragswidrigen Fassade Truman Plaza vorgesehen.
 

2.        Kapitel 3930, Titel 68406
Vom Ansatz sind 2.500 für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretung vorgesehen (verbindliche Erläuterung).
 

3.        Kapitel 4200, Titel 42811
In den Stellenplan ist eine Beschäftigungsposition eines technischen Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe 11 TV-L für die Aufstellung bezirklicher Erhaltungsbebauungspläne aufzunehmen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen