Drucksache - 0580/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2013, gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannte Person gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:
Begründung: Gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder bis zu 3 Personen aus sachverwandten Bereichen an. Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen durch den Ausschuss selbst benannt und durch die BVV berufen.
Mit Ablauf des 30.11.2012 trat Herr W. H. in den Ruhestand.
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Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 19.06.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2013, gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannte Person gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.) |
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