Drucksache - 0580/IV  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitglieds als Vertreterin eines sachverwandten Bereichs im Jugendhilfeausschuss für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:363
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Berufung eines beratenden Mitglieds als Vertreterin eines sachverwandten Bereichs im Jugendhilfeausschuss für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

2. Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2013, gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannte Person gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:

 

Lfd.Nr.

Sachverwandter Bereich

 

1

Polizei

Frau
……….
Diversions- und Jugendbeauftragte

 

Begründung:

Gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder bis zu 3 Personen aus sachverwandten Bereichen an.

Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen durch den Ausschuss selbst benannt und durch die BVV berufen.

 

Mit Ablauf des 30.11.2012 trat Herr W. H. in den Ruhestand.

 

 

Norbert Kopp

Christa Markl-Vieto

Bezirksbürgermeister

Bezirksstadträtin

 

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Die BVV hat in ihrer 19. Sitzung am 19.06.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2013, gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannte Person gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:

 

Lfd.Nr.

Sachverwandter Bereich

 

1

Polizei

Frau
……….
Diversions- und Jugendbeauftragte

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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