Drucksache - 0573/IV  

 
 
Betreff: Hochbaumstraße als Fahrradstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:430
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne,Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
06.08.2013 
16., außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
19.09.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
01.10.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.10.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 05.05.2013
2. Antragsänderung vom 06.08.2013
3. BE UmTief vom 19.09.2013
4. BE VerkOrd vom 01.10.2013
5. Beschluss vom 16.10.2013
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.05.2016

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Verbesserung des Radverkehrs zwischen den Ortsteilen Zehlendorf und Lichterfelde-Ost den Straßenzug Hochbaumstraße – Altdorfer Straße auf ganzer Länge zwischen Mühlenstraße und Goerzallee als Fahrradstraße mit den Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) und 244.2 (Ende der Fahrradstraße) auszuschildern und als Zusatzzeichen die Beschilderung durch die Verkehrszeichen „Anlieger frei“ und das Zusatzzeichen „Piktogramm Inlineskater“ anzubringen.

 

Begründung:

 

Der Straßenzug Hochbaumstraße – Altdorfer Straße ist Teil der bezirklichen Fahrradroute, welche die Ortsteile Zehlendorf und Lichterfelde-Ost miteinander verbindet. Durch diese Maßnahme sollen Radfahrer motiviert werden, zukünftig anstelle der Finckensteinallee den o. g. Straßenzug zu benutzen. Insbesondere für Frauen und Männer mit Kindern und ältere RadfahrerInnen sowie Nutzern von Pedelecs wird so eine angenehme und sichere Alternative zum Radfahren geschaffen. Hierzu hat sich der Bezirk im Januar dieses Jahres durch den Beitritt der „Berliner Charta für die Verkehrssicherheit“ ausdrücklich bekannt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 5. Mai 2013

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne                            Steinhoff

 

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Der Antrag wurde am 06.08.2013 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Verbesserung des Radverkehrs zwischen den Ortsteilen Zehlendorf und Lichterfelde-Ost den Straßenzug Hochbaumstraße – Altdorfer Straße auf ganzer Länge zwischen Mühlenstraße und Goerzallee als Fahrradstraße mit den Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) und 244.2 (Ende der Fahrradstraße) auszuschildern und als Zusatzzeichen die Beschilderung durch das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ anzubringen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung vom 06.08.2013 wurde am 19.09.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wiederum wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie zur Verbesserung des Radverkehrs zwischen den Ortsteilen Zehlendorf und Lichterfelde-Ost der Straßenzug Hochbaumstraße – Altdorfer Straße auf ganzer Länge zwischen Mühlenstraße und Goerzallee als Fahrradstraße mit den Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) und 244.2 (Ende der Fahrradstraße) auszuschildern ist und als Zusatzzeichen die Beschilderung durch das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ anzubringen ist.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 01.10.2013 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Köhne

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie zur Verbesserung des Radverkehrs zwischen den Ortsteilen Zehlendorf und Lichterfelde-Ost der Straßenzug Hochbaumstraße – Altdorfer Straße auf ganzer Länge zwischen Mühlenstraße und Goerzallee als Fahrradstraße mit den Zeichen 244.1 (Beginn der Fahrradstraße) und 244.2 (Ende der Fahrradstraße) auszuschildern ist und als Zusatzzeichen die Beschilderung durch das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ anzubringen ist.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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