Drucksache - 0553/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass vom Bezirk wenigstens einhundert zeitgemäße und angemessene Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau bereit gehalten werden können.
Hierfür sind folgende Möglichkeiten zu prüfen:
- das Bezirksamt bzw. zuständige Bezirksverwaltung als Betreiber, - ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger als Betreiber, - ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger.
Ziel ist die Schaffung von angemessenem und zeitgemäßem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau.
Das Ergebnis sollte bis Ende September 2013 im Ausschuss mitgeteilt werden.
Begründung:
Der Wohnraum für Seniorinnen und Senioren mit geringen finanziellen Mitteln ist sehr knapp. In Anbetracht eines möglichen Verkaufs der Wohnanlage des Bezirks in der Mudrastraße sollte den dort noch verbliebenen Bewohnern adäquater Wohnraum als Alternative angeboten werden können. Zudem könnten auch andere Senioren dadurch die Möglichkeit erhalten, nach dem Eintritt in die Rente und damit verbundenen finanziellen Einbußen weiter in ihrem vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben zu können.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Mai 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Miels
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Der Antrag wurde am 15.08.2013 in der 15. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass vom Bezirk zeitgemäße und angemessene Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau bereit gehalten werden können.
Hierfür sind folgende Möglichkeiten zu prüfen:
- das Bezirksamt bzw. zuständige Bezirksverwaltung als Betreiber, - ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger als Betreiber, - ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger.
Ziel ist die Schaffung von angemessenem und zeitgemäßem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau.
Das Ergebnis sollte bis Ende September 2013 im Ausschuss mitgeteilt werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 10 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Sozialausschusses wurde am 28.08.2013 in der 25. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sichergestellt werden kann, dass vom Bezirk zeitgemäße und angemessene Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau bereit gehalten werden können.
Hierfür sind mindestens folgende Möglichkeiten zu prüfen:
- das Bezirksamt bzw. zuständige Bezirksverwaltung als Betreiber, - ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger als Betreiber, - ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger.
Ziel wäre die Schaffung von angemessenem und zeitgemäßem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau.
Das Ergebnis sollte bis Ende Dezember 2013 im Ausschuss mitgeteilt werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 18.09.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sichergestellt werden kann, dass vom Bezirk zeitgemäße und angemessene Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau bereit gehalten werden können.
Hierfür sind mindestens folgende Möglichkeiten zu prüfen:
- das Bezirksamt bzw. zuständige Bezirksverwaltung als Betreiber, - ein Generalmietvertrag mit einem freien Träger als Betreiber, - ein Erbbaurechtsvertrag mit einem freien Träger.
Ziel wäre die Schaffung von angemessenem und zeitgemäßem Wohnraum für Seniorinnen und Senioren mit einem Einkommen auf Grundsicherungsniveau.
Das Ergebnis sollte bis Ende Dezember 2013 im Ausschuss mitgeteilt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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