Drucksache - 0402/IV  

 
 
Betreff: BVV Beschluss Nr. 100 vom 25.04.2012: Einrichtung eines Integrationsbeirats
Status:öffentlichAktenzeichen:229
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 04.12.2012
2. Beschluss vom 12.12.2012

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

BVV-Beschluss Nr. 100 vom 25.04.2012: Einrichtung eines Integrationsbeirats

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Norbert Kopp

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 25.04.2012 folgenden Beschluss gefasst: 

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, einen Integrations- und Migrationsbeirat einzurichten.

 

2.      Der Beirat besteht aus 15 Personen und deren Vertretern, davon jeweils 10 Vertreter aus Organisationen und jeweils 5 Privatpersonen, deren Wirkungskreis sich in Steglitz-Zehlendorf befindet. Die Mitglieder des Beirates sollen durch die BVV gewählt werden.

 

 

Hierzu teilt das Bezirksamt mit:

 

In Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses hat der Integrationsausschuss der BVV in seiner 3. Sitzung am 30.05.2012 folgendes Verfahren zur Wahl der Mitglieder im neuen Integrationsausschuss beschlossen:

 

1.      Es soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu sollen die Organisationen, die sich im Bezirk engagieren, direkt angesprochen sowie eine Veröffentlichung über Internet und Presse durchgeführt werden. Die eingehenden Bewerbungen werden in Listen zusammengefasst und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bewerbungsfrist wurde zum 17.09.2012 (nach der Sommerpause) angesetzt.

 

2.      In Umsetzung des abgestimmten Prozederes, erging durch das Bezirksamt sowohl an die im Bezirk im Bereich Integration und Migration tätigen Institutionen als auch an die aktiven Bürgerinnen und Bürger Steglitz-Zehlendorfs ein öffentlicher Aufruf des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Form eines Interessenbekundungsverfahrens, sich zur Mitwirkung im neu einzurichtenden Beirat für Integration und Migration zu bewerben.

Es gingen 18 Bewerbungen von Institutionen, sowie 12 Bewerbungen von

Bürgerinnen und Bürgern ein.

 

 

3.      Eine im Ausschuss ernannte Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils einem/r Vertreter/in der Fraktionen und der Ausschussvorsitzenden, erarbeitete nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen und nach Anhörung aller Bewerber/Bewerberinnen eine Liste von 10 stimmberechtigten Institutionen mit jeweils einem/r Hauptvertreter/in (Anlage 1) der Organisation, sowie eine Liste von 5 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern und 5 stellvertretenden Einzelpersonen (Anlage 2).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird darum gebeten, die Vorschlagslisten zu beschließen und die Berufung der Mitglieder des Integrationsausschusses (einschließlich der stellvertretenden Mitglieder) vorzunehmen.

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister 

 

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Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 12.12.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen und die in Anlage 1 und 2 genannten Mitglieder des Integrationsausschusses (einschließlich der stellvertretenden Mitglieder) berufen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 25.04.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

1)      Das Bezirksamt wird ersucht, einen Integrations- und Migrationsbeirat einzurichten.

 

2)      Der Beirat besteht aus 15 Personen und deren Vertretern, davon jeweils 10 Vertreter aus Organisationen und jeweils 5 Privatpersonen, deren Wirkungskreis sich in Steglitz-Zehlendorf befindet. Die Mitglieder des Beirates sollen durch die BVV gewählt werden.

 

Hierzu teilt das Bezirksamt mit:

 

In Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses hat der Integrationsausschuss der BVV in seiner 3. Sitzung am 30.05.2012 folgendes Verfahren zur Wahl der Mitglieder im neuen Integrationsausschuss beschlossen:

 

1.      Es soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu sollen die Organisationen, die sich im Bezirk engagieren, direkt angesprochen sowie eine Veröffentlichung über Internet und Presse durchgeführt werden. Die eingehenden Bewerbungen werden in Listen zusammengefasst und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bewerbungsfrist wurde zum 17.09.2012 (nach der Sommerpause) angesetzt.

 

2.      In Umsetzung des abgestimmten Prozederes, erging durch das Bezirksamt sowohl an die im Bezirk im Bereich Integration und Migration tätigen Institutionen als auch an die aktiven Bürgerinnen und Bürger Steglitz-Zehlendorfs ein öffentlicher Aufruf des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf in Form eines Interessenbekundungsverfahrens, sich zur Mitwirkung im neu einzurichtenden Beirat für Integration und Migration zu bewerben.
Es gingen 18 Bewerbungen von Institutionen, sowie 12 Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern ein.

 

3.      Eine im Ausschuss ernannte Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils einem/r Vertreter/in der Fraktionen und der Ausschussvorsitzenden, erarbeitete nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen und nach Anhörung aller Bewerber/Bewerberinnen eine Liste von 10 stimmberechtigten Institutionen mit jeweils einem/r Hauptvertreter/in (Anlage 1) der Organisation, sowie eine Liste von 5 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern und 5 stellvertretenden Einzelpersonen (Anlage 2).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird darum gebeten, die Vorschlagslisten zu beschließen und die Berufung der Mitglieder des Integrationsausschusses (einschließlich der stellvertretenden Mitglieder) vorzunehmen.

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

 

(Anmerkung zu den beiden genannten Anlagen:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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