Drucksache - 0308/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist der Krankenstand im Ordnungsamt, der zur Zeit der Haushaltsberatungen noch mit rd. 40 % vom Amt angegeben wurde, noch aktuell?
2. Sind mit einem hohen Krankenstand im Ordnungsamt die Einnahmeansätze im Bezirkshaushalt wie z.B. im Kapitel 3520 – Titel 12109 – Gewinnablieferung aus der Parkraumbewirtschaftung – überhaupt erreichbar?
3. Was unternimmt das Bezirksamt zur dauerhaften Reduzierung des Krankenstandes beim Personal des Ordnungsamtes?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September 2012
Ulrich Menzel
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