Drucksache - 0286/IV  

 
 
Betreff: Kein Verschenken bezirklicher Grundstücke
Status:öffentlichAktenzeichen:184
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
09.08.2012 
14. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsdringlichkeitsantrag vom 18.06.2012
2. BE HH vom 09.08.2012
3. Beschluss vom 19.09.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.01.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei einer unentgeltlichen oder stark unter dem Verkehrswert liegenden Abgabe von Grundstücken aus dem Bezirksvermögen über den Liegenschaftsfonds - z.B. an Baugruppen - auf einer finanziellen Beteiligung am Grundstücksverkauf in Höhe des Verkehrswerts zu bestehen. Der Bezirkshaushalt ist nicht für die Subventionierung fehlgehender Modelle bestimmt.

 

Begründung:

 

Wie die Presse berichtet, sollen Grundstücke an nicht näher definierte Entwickler zu Sonderpreisen vergeben oder verschenkt werden, um so günstigeren Wohnraum zu schaffen. Dies ist von vorneherein wirkungslos, da der Grundstücksanteil an den späteren Mietkosten vernachlässigbar gering ist. Für den Bezirkshaushalt würde der Verlust der vorgesehenen Beteiligungen an den Veräußerungsgewinnen dagegen gravierende Folgen haben. Hier müssen die Verantwortlichen zur politischen Rechenschaft gezogen werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 18. Juni 2012

 

 

Für die CDU-Fraktion

 

 

H i p p e                            E c k e l

 

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Der Antrag wurde am 09.08.2012 in der 14. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei einer unentgeltlichen oder stark unter dem Verkehrswert liegenden Abgabe von Grundstücken aus dem Bezirksvermögen über den Liegenschaftsfonds - z.B. an Baugruppen - auf einer finanziellen Beteiligung des Bezirks am Grundstücksverkauf in Höhe des Verkehrswerts zu bestehen.

 

Begründung:

 

Wie die Presse berichtet, sollen Grundstücke an nicht näher definierte Investoren zu Sonderpreisen vergeben oder verschenkt werden, um so günstigeren Wohnraum zu schaffen. Dies ist von vorneherein wirkungslos, da der Grundstücksanteil an den späteren Mietkosten vernachlässigbar gering ist. Für den Bezirkshaushalt würde der Verlust der vorgesehenen Beteiligungen an den Veräußerungsgewinnen dagegen gravierende Folgen haben. Hier müssen die Verantwortlichen zur politischen Rechenschaft gezogen werden.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 10. Sitzung am 19.09.2012 beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei einer unentgeltlichen oder stark unter dem Verkehrswert liegenden Abgabe von Grundstücken aus dem Bezirksvermögen über den Liegenschaftsfonds - z.B. an Baugruppen - auf einer finanziellen Beteiligung des Bezirks am Grundstücksverkauf in Höhe des Verkehrswerts zu bestehen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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