Drucksache - 0181/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob der Tunnel zwischen dem Park des Jagdschlosses und dem Glienicker Park wieder geöffnet werden kann.
Begründung:
Der Tunnel wurde im Zuge des Ausbaus der B 1 in den 30-er Jahren angelegt, um Besuchern ein gefahrloses Wechseln von einem Park zum anderen möglich zu machen. Da der Verkehr auf der Straße kontinuierlich zunimmt, wäre die Öffnung sinnvoll.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2012
Für die CDU-Fraktion
H i p p e Fengler
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Der Antrag wurde am 24.05.2012 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und zu welchen Kosten der Tunnel zwischen dem Park des Jagdschlosses und dem Glienicker Park wieder geöffnet werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und zu welchen Kosten der Tunnel zwischen dem Park des Jagdschlosses und dem Glienicker Park wieder geöffnet werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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