Drucksache - 0165/IV  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern als Vertreter/innen sachverwandter Bereiche im Jugendhilfeausschuss für die IV.Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:81
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 27.03.2012
2. Beschluss vom 25.04.2012

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Berufung von beratenden Mitgliedern als Vertreter/innen sachverwandter Bereiche im Jugendhilfeausschuss für die IV.Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

2. Berichterstatterin:

Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2012 gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannten Personen gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:

 

Lfd.Nr.

Sachverwandter Bereich

 

1

Schule/Regionale Schulaufsicht

……………………

Oberschulrätin

Regionale Schulaufsicht Steglitz-Zehlendorf

2

Gesundheitsamt/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

……………………

Leitung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Steglitz-Zehlendorf

3

Polizei

……………………

Jugendbeauftragter der Polizeidirektion 4

 

Begründung:

Gem. § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder bis zu drei weitere Personen aus sachverwandten Bereichen an. Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen durch den Ausschuss selbst benannt und durch die BVV berufen.

Norbert Kopp´

Bezirksbürgermeister

Christa Markl-Vieto
Bezirksstadträtin

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen haben, liegen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2012 gemäß § 35 Abs. 7, Ziff. 9, AG KJHG benannten Personen gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG für die IV. Wahlperiode zu berufen:

 

Lfd.Nr.

Sachverwandter Bereich

 

1

Schule/Regionale Schulaufsicht

……………………

Oberschulrätin

Regionale Schulaufsicht Steglitz-Zehlendorf

2

Gesundheitsamt/Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

……………………

Leitung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Steglitz-Zehlendorf

3

Polizei

……………………

Jugendbeauftragter der Polizeidirektion 4

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 

 

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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