Drucksache - 0161/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-17Ba [Ortsteilzentrum Kranoldplatz (Lichterfelde Ost)]
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
17.04.2012 
5. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 20.03.2012
2. Begründung
3. Kenntnisnahme Stapl vom 17.04.2012

1

 

1.       Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-17Ba
[Ortsteilzentrum Kranoldplatz (Lichterfelde Ost)]

2.       Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 beschlossen,

a)    den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs
6-17Ba für die Grundstücke Kranoldplatz 1-6, Lankwitzer Str. 1-9, 13-17, 19, 25-26, Lorenzstraße 1-1A, Ferdinandstraße 31-35, Oberhofer Weg 1/21 und 2/8 sowie das Gelände zwischen Bahnhofstraße, Bahntrasse, Königsberger Straße und Jungfernstieg im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde um das im Aufstellungsbeschluss zeichnerisch enthaltene Grundstück Lankwitzer Straße 24 zu reduzieren und die Beschreibung des Geltungsbereichs zu ändern.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 6-17Ba umfasst zukünftig die Grundstücke Kranoldplatz 1-6, Lankwitzer Straße 1-9, 13-17, 19, 25-26, Lorenzstraße 1-1A, Ferdinandstraße 31-35, Oberhofer Weg 1/21 und 2/8 sowie die Grundstücke Jungfernstieg 1-4A im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde

b)   den aufgrund der Rechtskontrolle gemäß § 6 Abs. 3 AG BauGB überarbeiteten Bebauungsplanentwurf 6-17Ba mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen angemessen verkürzt werden.

c)    den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als Vorlage zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.

 

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 17.04.2012 in der 5. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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