Drucksache - 0140/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob nach den seit Jahren bestehenden Baumängeln an der Grundschule am Buschgraben die verantwortlichen Baufirmen in Regress zu nehmen sind und Schadensersatz für die eingeschränkte Nutzbarkeit der Schule verlangt werden kann.
Begründung:
Schüler und Lehrer an der Grundschule am Buschgraben leiden seit Jahren unter Baupfusch und gravierenden Baumängeln.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. März 2012
Für die Fraktion der CDU
H i p p e Eckel
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Der Antrag wurde am 03.05.2012 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen, da der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.
Sitter-Pozin Ausschussvorsitzende
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