Drucksache - 0090/IV  

 
 
Betreff: Wahl von Bürgerdeputierten nach § 9 Abs. 2 BezVG
Status:öffentlichAktenzeichen:31
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne 
Drucksache-Art:WahlvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungswahlvorschlag vom 09.01.2012
2. Beschluss vom 18.01.2012

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Folgende Bürgerinnen und Bürger werden mit Wirkung zum 01.02.2012 zu Bürgerdeputierten bzw. stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der IV. Wahlperiode gewählt:

 

Ausschuss für Soziales:

 

Bürgerdeputierte

……………..….

 

 

Haushaltsausschuss:

 

Bürgerdeputierter

Stellv. Bürgerdeputierter

……………….……..

………………………..

 

 

Stadtplanungsausschuss:

 

Bürgerdeputierter

……………………..

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. Januar 2012

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 4. Sitzung am 18.01.2012 beschlossen:

 

Folgende Bürgerinnen und Bürger werden mit Wirkung zum 01.02.2012 zu Bürgerdeputierten bzw. stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der IV. Wahlperiode gewählt:

 

Ausschuss für Soziales:

 

Bürgerdeputierte

……………..….

 

 

Haushaltsausschuss:

 

Bürgerdeputierter

Stellv. Bürgerdeputierter

……………….……..

………………………..

 

 

Stadtplanungsausschuss:

 

Bürgerdeputierter

……………………..

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

(Anmerkung:

 

Die Namen und weiteren persönlichen Angaben von Bürgern, die von der Bezirksverordnetenversammlung in Ehrenämter gewählt oder aus diesen abberufen werden, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie fehlen daher an dieser Stelle. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Unterlagen in Papierform vor.)

 

 
 

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