1. Gegenstand der Vorlage: | Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern |
2. Berichterstatter: | Bezirksstadtrat Norbert Schmidt |
3. Beschlussentwurf: | Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 37 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese wurden bereits zuvor durch vorläufige Bestellung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes als ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich. |
4. Begründung: | Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2009 – 31.12.2012. Nach den Ausführungen der VV EaD ist bei Vorliegen besonderer Gründe eine vorläufige Bestellung möglich. Die besonderen Gründe sind durch den vorliegenden besonderen Bedarf gegeben. Daher wurden die in der Anlage aufgeführten ehrenamtlichen Mitarbeiter durch den Dezernenten der Abteilung Soziales und Sport vorläufig bestellt. Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 28.04. und 26.05.2011 diese Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen. |
5. Rechtsgrundlage: | § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1) und 12 der VV EaD |
6. Finanzielle Auswirkungen: | Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,-- Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro. |
Norbert Kopp Bezirksbürgermeister | Norbert Schmidt Bezirksstadtrat |
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 37 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese wurden bereits zuvor durch vorläufige Bestellung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes als ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Rögner-Francke
BVVorsteher
(Anmerkung:
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