Drucksache - 1987/III  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:1240
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 21.06.2011
Beschluss vom 22.06.2011

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 37 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese wurden bereits zuvor durch vorläufige Bestellung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes als ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

4. Begründung:

Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirks­verwaltungs­gesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungs­vorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirks­verordneten­versamm­lung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozialkommission. Die Amts­periode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.200931.12.2012.

Nach den Ausführungen der VV EaD ist bei Vorliegen besonderer Gründe eine vorläufige Bestellung möglich. Die besonderen Gründe sind durch den vorliegenden beson­deren Bedarf gegeben. Daher wurden die in der Anlage aufgeführten ehrenamtlichen Mitarbeiter durch den Dezer­nenten der Abteilung Soziales und Sport vorläufig bestellt.

Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 28.04. und 26.05.2011 diese Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen.

 

5. Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1) und 12 der VV EaD

 

6. Finanzielle Auswirkungen:

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 30,-- Euro, die Sozialkommissionsvorsteherinnen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschädigung von 61,36 Euro.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

               Norbert Schmidt
               Bezirksstadtrat

 

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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 37 Personen zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese wurden bereits zuvor durch vorläufige Bestellung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes als ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse -), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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