Drucksache - 1964/III  

 
 
Betreff: Sonderpädagogische Unterstützung auch für Inklusionsschüler an Gymnasien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Fröhlich 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
06.09.2011 
54. öffentliche Sitzung des Schulausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 14.06.2011
Zurückziehung vom 06.09.2011

Die BVV möge beschließen:



Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an Gymnasien Sonderpädagogen für inklusives Lernen zur Verfügung stehen.

Nur mit sonderpädagogischer Unterstützung  kann sichergestellt werden, dass für alle Schülerinnen und Schüler der Zugang zu den Gymnasien offen bleibt.

 

Begründung:

 

Der Senat von Berlin diskriminiert behinderte Menschen in unerträglicher Weise dadurch, dass er diese - gemäß seines Kulturkampfes gegen die Gymnasien - vom Besuch bildungseffizienter Schulen hohen Niveaus ausschließt. Diese Ungleichbehandlung behinderter Menschen gegenüber Nichtbehinderten ist skandalös.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Juni 2011

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

Hippe                                          Fröhlich

 

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Der Antrag wurde am 06.09.2011 in der 54. Sitzung des Schulausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

 
 

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