Drucksache - 1964/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an Gymnasien Sonderpädagogen für inklusives Lernen zur Verfügung stehen. Nur mit sonderpädagogischer Unterstützung kann sichergestellt werden, dass für alle Schülerinnen und Schüler der Zugang zu den Gymnasien offen bleibt.
Begründung:
Der Senat von Berlin diskriminiert behinderte Menschen in unerträglicher Weise dadurch, dass er diese - gemäß seines Kulturkampfes gegen die Gymnasien - vom Besuch bildungseffizienter Schulen hohen Niveaus ausschließt. Diese Ungleichbehandlung behinderter Menschen gegenüber Nichtbehinderten ist skandalös.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Juni 2011
Für die Fraktion der CDU
Hippe Fröhlich
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Der Antrag wurde am 06.09.2011 in der 54. Sitzung des Schulausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Krohm Ausschussvorsitzende
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