Drucksache - 1887/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gelände des Oskar-Helene-Heims einen Bebauungsplan aufzustellen.
Begründung:
Die Bebauung und Nutzung des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims ist für den Bezirk und seine Bürger von erheblicher Bedeutung. Die Entscheidung über Art, Umfang und Maß der baulichen Nutzung des Geländes ist daher unter Beteiligung der Gremien des Bezirks und seiner Bürger vorzunehmen. Hierzu bedarf es eines Bebauungsplanverfahrens.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05.04.2011
Für die Fraktion GRÜNE
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Der Antrag wurde am 10.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten. Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten. Der Antrag wurde vertagt.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 23.08.2011 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten. Die GRÜNE-Fraktion änderte ihren Antrag wie folgt:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Gelände des ehemaligen Oskar-Helene-Heims an der Clayallee eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB erst dann zu erteilen, wenn
- in einer öffentlich angekündigten Veranstaltung, an der Vertreter des Bezirksamts teilnehmen müssen, interessierte Bürger und Anwohner umfassend über das geplante Projekt und die geplanten Baumaßnahmen informiert wurden;
- den Bürgern die Gelegenheit gegeben wurde, schriftlich Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, und
- der Stadtplanungsausschuss über diese Bedenken und Einwendungen informiert wurde und hierüber sowie über die endgültige Fassadengestaltung beraten hat.“
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Gelände des ehemaligen Oskar-Helene-Heims an der Clayallee eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB erst dann zu erteilen, wenn
- in einer öffentlich angekündigten Veranstaltung, an der Vertreter des Bezirksamts teilnehmen müssen, interessierte Bürger und Anwohner umfassend über das geplante Projekt und die geplanten Baumaßnahmen informiert wurden;
- den Bürgern die Gelegenheit gegeben wurde, schriftlich Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, und
- der Stadtplanungsausschuss über diese Bedenken und Einwendungen informiert wurde und hierüber sowie über die endgültige Fassadengestaltung beraten hat.
Rögner-Francke BVVorsteher
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