Drucksache - 1887/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan für das Gelände Oskar-Helene-Heim
Status:öffentlichAktenzeichen:1286
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Markl-Vieto, Schellenberg
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
10.05.2011 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
31.05.2011 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
28.06.2011 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
19.07.2011 
56. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
16.08.2011 
57. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz vertagt   
23.08.2011 
58. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 05.04.2011
Beitritt CDU vom 10.05.2011
BE Stapl vom 23.08.2011
Beschluss Nr. 1286 vom 31.08.2011
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.02.2012

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Gelände des Oskar-Helene-Heims einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Begründung:

 

Die Bebauung und Nutzung des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims ist für den Bezirk und seine Bürger von erheblicher Bedeutung. Die Entscheidung über Art, Umfang und Maß der baulichen Nutzung des Geländes ist daher unter Beteiligung der Gremien des Bezirks und seiner Bürger vorzunehmen. Hierzu bedarf es eines Bebauungsplanverfahrens.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05.04.2011

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Markl-Vieto Schellenberg

 

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Der Antrag wurde am 10.05.2011 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten. Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten. Der Antrag wurde vertagt.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 23.08.2011 in der 58. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten. Die GRÜNE-Fraktion änderte ihren Antrag wie folgt:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Gelände des ehemaligen Oskar-Helene-Heims an der Clayallee eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB erst dann zu erteilen, wenn

 

-          in einer öffentlich angekündigten Veranstaltung, an der Vertreter des Bezirksamts teilnehmen müssen, interessierte Bürger und Anwohner umfassend über das geplante Projekt und die geplanten Baumaßnahmen informiert wurden;

 

-          den Bürgern die Gelegenheit gegeben wurde, schriftlich Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, und

 

-          der Stadtplanungsausschuss über diese Bedenken und Einwendungen informiert wurde und hierüber sowie über die endgültige Fassadengestaltung beraten hat.“

 

Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 51. Sitzung am 31.08.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Gelände des ehemaligen Oskar-Helene-Heims an der Clayallee eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB erst dann zu erteilen, wenn

 

-          in einer öffentlich angekündigten Veranstaltung, an der Vertreter des Bezirksamts teilnehmen müssen, interessierte Bürger und Anwohner umfassend über das geplante Projekt und die geplanten Baumaßnahmen informiert wurden;

 

-          den Bürgern die Gelegenheit gegeben wurde, schriftlich Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, und

 

-          der Stadtplanungsausschuss über diese Bedenken und Einwendungen informiert wurde und hierüber sowie über die endgültige Fassadengestaltung beraten hat.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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