Drucksache - 1785/III
1. Gegenstand der Vorlage: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern
2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Norbert Schmidt
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 66 Personen mit Wirkung vom 01.01.2009, frühestens ab Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit durch vorläufige Bestellung, durch Berufung und Verpflichtung durch das für das Sozialwesen zu- ständige Mitglied des Bezirksamtes bis zum 31.12.2012 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
4. Begründung: Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungs- gesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungs- vorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozi- alen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordneten- versammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozial- kommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2009 –
Nach den Ausführungen der VV EaD ist bei Vorhanden- sein besonderer Gründe eine vorläufige Bestellung möglich. Die besonderen Gründe sind durch den vor- liegenden besonderen Bedarf gegeben. Daher wurden die in der Anlage aufgeführten ehrenamtlichen Mit- arbeiter durch den Dezernenten der Abteilung Soziales und Sport vorläufig bestellt.
Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 26.11.2009, 21.10.2010 und 25.11.2010 diese Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen.
5. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1) und 12 der VV EaD
6. Finanzielle Auswirkungen: Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von zurzeit 25,56 Euro, die Sozialkommissionsvorsteher- innen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschä- digung von 61,36 Euro.
Norbert Kopp Norbert Schmidt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 27.01.2011 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 66 Personen mit Wirkung vom 01.01.2009, frühestens ab Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit durch vorläufige Bestellung, durch Berufung und Verpflichtung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes bis zum 31.12.2012 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.
Rögner-Francke BVVorsteher
Anmerkung zu der unter 3. genannten Anlage: Drucksachen ( - z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben und Daten zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vor.
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