Drucksache - 1785/III  

 
 
Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern
Status:öffentlichAktenzeichen:1121
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Empfehlung
27.01.2011 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 18.01.2011
BE Soz vom 27.01.2011

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:                            Neuwahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern

 

 

2. Berichterstatter:                                          Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

 

 

3. Beschlussentwurf:                                           Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der

Anlage aufgeführten 66 Personen mit Wirkung vom

01.01.2009, frühestens ab Beginn der ehrenamtlichen

                                                                                    Tätigkeit durch vorläufige Bestellung, durch Berufung

und Verpflichtung durch das für das Sozialwesen zu-

ständige Mitglied des Bezirksamtes bis zum 31.12.2012

zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich

des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der

Anlage ersichtlich.

 

 

4. Begründung:                                          Gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. c des Bezirksverwaltungs-

gesetzes (BezVG) in Verbindung mit den Verwaltungs-

vorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozi-

alen Bereich (VV EaD) wählt die Bezirksverordneten-

versammlung die Mitglieder des Ehrenamtlichen

Dienstes für die Dauer einer Amtsperiode der Sozial-

kommission. Die Amtsperiode dauert vier Jahre und

läuft derzeit für den Zeitraum vom 01.01.2009

31.12.2012.

 

                                                                      Nach den Ausführungen der VV EaD ist bei Vorhanden-

sein besonderer Gründe eine vorläufige Bestellung

möglich. Die besonderen Gründe sind durch den vor-

                                                                      liegenden besonderen Bedarf gegeben. Daher wurden

die in der Anlage aufgeführten ehrenamtlichen Mit-

arbeiter durch den Dezernenten der Abteilung Soziales

und Sport vorläufig bestellt.

 

                                                                      Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen

vom 26.11.2009, 21.10.2010 und 25.11.2010 diese

Mitarbeiter zur Wahl in der BVV vorgeschlagen.

 

 

5. Rechtsgrundlage:                                          § 16 Abs. 1 Buchst. c) BezVG i.V.m. den Nr.’n 11 (1)

und 12 der VV EaD

 

 

6. Finanzielle Auswirkungen:                            Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von

zurzeit 25,56 Euro, die Sozialkommissionsvorsteher-

                                                                      innen und -vorsteher zusätzlich eine weitere Entschä-

digung von 61,36 Euro.

 

 

 

 

 

Norbert Kopp                                                                                    Norbert Schmidt

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 27.01.2011 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 16.02.2011 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der Anlage aufgeführten 66 Personen mit Wirkung vom 01.01.2009, frühestens ab Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit durch vorläufige Bestellung, durch Berufung und Verpflichtung durch das für das Sozialwesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes bis zum 31.12.2012 zu ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Tätigkeitsbereich des jeweiligen ehrenamtlichen Mitarbeiters ist aus der Anlage ersichtlich.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 

 

Anmerkung zu der unter 3. genannten Anlage:

Drucksachen ( - z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben und Daten zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vor.

 

 
 

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