Drucksache - 1541/III
Ich frage
das Bezirksamt:
Berlin
Steglitz-Zehlendorf, den 07. Juni 2010 Robert
Nissen Antwort des
Bezirksamts Sehr
geehrter Herr Rögner-Francke, die o.g. Kleine Anfrage
beantworte ich schriftlich wie folgt: 1.
Nach welchen Kriterien wurden die im
Bezirk befindlichen Ehrengräber und erwähnenswerte Grabstellen ausgewählt und
der Öffentlichkeit z.B. Im Internet bekennt gemacht? Die Auswahl und die
Kriterien sind in der AV Ehrengrabstätten festgelegt. Die Bearbeitung der
Anträge auf Ehrengrabstätten des Landes Berlin erfolgt durch die Senatskanzlei,
früher durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Eine Auswahl von
erwähnenswerten Grabstellen von Seiten des Bezirks existiert nicht. Im Internet
existiert bei Sen Stadt die Liste der Ehrengrabstätten, die mit der Seite des
NG verlinkt Ist. Auf die Ehrengrabstätten im Bezirk wird in den jeweiligen
Friedhofsübersichtplänen In den Aushängen hingewiesen, ebenso wie eine
einheitliche Kenntlichmachung auf der Grabstätte erfolgt. Des Weiteren wurden
die Ehrengrabstätten des Landes Berlin auf den landeseigenen Friedhöfen im
Bezirk Steglitz-Zehlendorf im 2006 erschienenen Friedhofswegweiser
veröffentlicht. Im Internet sind zudem zwei zum Tag des Friedhofs
herausgegebene Dokumentationen über Ehrengrabstätten als Pdf-Dateien abrufbar. 2. Ist dem
Bezirksamt bekannt, dass weitere Grabstätten von Personen mit entsprechender
Bedeutung für den Bezirk bzw. die Stadt im Bezirk vorhanden sind (z.B. die
Grabstätten von Leo Borchard, Ewald Wenck, Robert Lück), und existiert eine
Übersicht dazu? Eine diesbezügliche Übersicht
existiert nicht, der Friedhofsverwaltung sind aber z.B. die o.g. Bestattungen bekannt, wobei Leo Borchard gemäß
Senatsbeschluss von 2004 als
Ehrengrabstätte des Landes Berlin anerkannt wurde und sich auch auf der Liste
der Ehrengrabstätten wiederfindet. Bei den
Grabstätten von Wenck
und Lück bestehen die privaten Nutzungsrechte an den Grabstätten seit Jahren
bzw. Jahrzehnten nicht mehr. 3.
Welche Maßnahmen werden zum Erhalt
dieser Grabstätten auch nach Ablauf der Nutzungsdauer getroffen? In der Regel erfolgen keine
Maßnahmen, da u.a. die entsprechende Bedeutung nicht bekannt ist, keine Mittel
hierfür bereitgestellt werden und die Bedeutung der Person von der
Friedhofsverwaltung nicht eingeschätzt werden kann. Es kann auch nicht Aufgabe
des Bezirksamtes sein, Gräber, die nicht als Ehrengräber anerkannt sind,
zusätzlicher Pflege zukommen zu lassen und dafür Unterhaltungsmittel einsetzen
zu müssen. 4. Hält es das Bezirksamt für angemessen, dass bei Verlängerung des
Nutzungsrechtes über den Erstzeitraum hinaus die Anerkennung als Ehrengrab
erlischt? Ein derartiges Verfahren ist nicht bekannt und entspricht
auch keiner existierenden Regelung. Mit
freundlichen Grüßen Uwe Stäglin Bezirksstadtrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |