Drucksache - 1541/III  

 
 
Betreff: Ehrengräber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete/rBezirksverordnete/r
Verfasser:Nissen 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 10.06.2010
Antwort BA vom 22.06.2010

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Nach welchen Kriterien wurden die im Bezirk befindlichen Ehrengräber und erwähnenswerte Grabstellen ausgewählt und der Öffentlichkeit z.B. im Internet bekannt gemacht?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass weitere Grabstätten von Personen mit entsprechender Bedeutung für den Bezirk bzw. die Stadt im Bezirk vorhanden sind (z.B. die Grabstätten von Leo Borchardt, Ewald Wenck, Robert Lück), und existiert eine Übersicht dazu?

 

  1. Welche Maßnahmen werden zum Erhalt dieser Grabstätten auch nach Ablauf der Nutzungsdauer getroffen?

 

  1. Hält es das Bezirksamt für angemessen, dass bei Verlängerung des Nutzungsrechtes über den Erstzeitraum hinaus die Anerkennung als Ehrengrab erlischt?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Juni 2010

 

 

 

Robert Nissen

 

 

Antwort des Bezirksamts

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

1.      Nach welchen Kriterien wurden die im Bezirk befindlichen Ehrengräber und erwähnenswerte Grabstellen ausgewählt und der Öffentlichkeit z.B. Im Internet bekennt gemacht?

Die Auswahl und die Kriterien sind in der AV Ehrengrabstätten festgelegt. Die Bearbeitung der Anträge auf Ehrengrabstätten des Landes Berlin erfolgt durch die Senatskanzlei, früher durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Eine Auswahl von erwähnenswerten Grabstellen von Seiten des Bezirks existiert nicht. Im Internet existiert bei Sen Stadt die Liste der Ehrengrabstätten, die mit der Seite des NG verlinkt Ist. Auf die Ehrengrabstätten im Bezirk wird in den jeweiligen Friedhofsübersichtplänen In den Aushängen hingewiesen, ebenso wie eine einheitliche Kenntlichmachung auf der Grabstätte erfolgt. Des Weiteren wurden die Ehrengrabstätten des Landes Berlin auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im 2006 erschienenen Friedhofswegweiser veröffentlicht. Im Internet sind zudem zwei zum Tag des Friedhofs herausgegebene Dokumentationen über Ehrengrabstätten als Pdf-Dateien abrufbar.

 

2.    Ist dem Bezirksamt bekannt, dass weitere Grabstätten von Personen mit entsprechender Bedeutung für den Bezirk bzw. die Stadt im Bezirk vorhanden sind (z.B. die Grabstätten von Leo Borchard, Ewald Wenck, Robert Lück), und existiert eine Übersicht dazu?

Eine diesbezügliche Übersicht existiert nicht, der Friedhofsverwaltung sind aber z.B. die o.g. Bestattungen bekannt, wobei Leo Borchard gemäß Senatsbeschluss von 2004 als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anerkannt wurde und sich auch auf der Liste der Ehrengrabstätten wiederfindet.

Bei den Grabstätten von Wenck und Lück bestehen die privaten Nutzungsrechte an den Grabstätten seit Jahren bzw. Jahrzehnten nicht mehr.

3.      Welche Maßnahmen werden zum Erhalt dieser Grabstätten auch nach Ablauf der Nutzungsdauer getroffen?

In der Regel erfolgen keine Maßnahmen, da u.a. die entsprechende Bedeutung nicht bekannt ist, keine Mittel hierfür bereitgestellt werden und die Bedeutung der Person von der Friedhofsverwaltung nicht eingeschätzt werden kann. Es kann auch nicht Aufgabe des Bezirksamtes sein, Gräber, die nicht als Ehrengräber anerkannt sind, zusätzlicher Pflege zukommen zu lassen und dafür Unterhaltungsmittel einsetzen zu müssen.

4. Hält es das Bezirksamt für angemessen, dass bei Verlängerung des Nutzungsrechtes über den Erstzeitraum hinaus die Anerkennung als Ehrengrab erlischt?

Ein derartiges Verfahren ist nicht bekannt und entspricht auch keiner existierenden Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Stäglin

Bezirksstadtrat

 

 
 

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