Drucksache - 1145/III  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Doppelhaushaltsplan 2010/11)
Status:öffentlichAktenzeichen:762
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:V.z.B. u. dringl. B'empf. v. AusschüssenBeschluss
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
31.08.2009 
35. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
02.09.2009 
36. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
03.09.2009 
37. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.09.2009 
38. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
09.09.2009 
39. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
10.09.2009 
40. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
16.09.2009 
41. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
21.09.2009 
42. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsvorlage vom 12.08.2009
BE Haushalt vom 21.09.2009
Beschluss Nr. 762 vom 23.09.2009
Vorlagen und Mitteilungen zum Beschluss Nr. 762

1

 

1.              Gegenstand der Vorlage:              Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
(Doppelhaushaltsplan 2010/11)

 

 

2.              Berichterstatter:              Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3.              Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

                            Der Doppelhaushaltsplan 2010/11 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluß­zahlen beschlossen:

                            Für das Haushaltsjahr 2010:

                            Einnahmen .............................................              465.078.300 €

                            Ausgaben ...............................................              465.078.300 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...................              6.122.000 €

                            Für das Haushaltsjahr 2011:

                            Einnahmen .............................................              462.028.100 €

                            Ausgaben ...............................................              462.028.100 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...................              8.130.000 €

 

4.              Begründung:

 

a)              Allgemeines:

              Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufga­ben zur Verfügung stehende Finanz­summe setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenan­sätzen des Bezirks zusammen. Für den Doppelhaushalt 2010/11 ergibt sich folgende einnahmeseitige Gliederung des Haushaltsvolumens:

 

 



             

              Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2008. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sach­kosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

              Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Be­zirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Diese ent­halten für drei Abteilungen Budgetierungsgewinne und für drei Abteilungen Budge­tierungsverluste. Die Zu­weisung und Planung von Investitionsmitteln, Transfer­aus­ga­ben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der ein­nahme­abhängigen Aus­gaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.

Im Rahmen der Abteilungseckwerte sowie bestimmter Kontingente für Pauschale Minderausgaben (PMA) haben die LuV/SE ihre Ansatzplanungen vorgenom­men. Dabei haben die Abteilungen ihre Möglichkeiten zur PMA-Veranschlagung in unterschiedlichem Umfang genutzt. Die Abteilung Jugend, Schule und Umwelt hat ihren Abtei­lungseckwert zusätzlich überschritten (siehe b)1)). Im Ergebnis ergibt sich für den Doppelhaus­halt 2010/11 folgende ausgabeseitige Gliederung des Haushalts­volumens:

 



             

b)              Einzelaspekte:

1)              Pauschalen im Haushalt

              Die Veranschlagung der PMA in den Kapiteln 3320, 3330 und 5950 sind auf unterschiedliche Sachverhalte zurückzuführen.

              Interne Durchschnittssätze für Personalausgaben

Wie in den vergangenen Jahren haben die Abteilungen im Rahmen der Eck­wertediskussionen moniert, das die bezirksinternen Durchschnittssätze für Per­sonalausgaben als Veranschlagungsvorgabe 2010/11 über den im Basisjahr 2008 in der Kostenrechnung (KLR) gebuchten Werten liegen. Dadurch sind die Durch­schnittssätze 2010/11 aus den vergangenheitsbezogenen Produktpreisen nicht finanzierbar. Gleichzeitig wurde argumentiert, daß die veranschlagten Personalmittel regelmäßig nicht ausgeschöpft worden sind.

Aufgrund dieser Dissenssituation hat sich das Bezirksamt dazu entschieden, den Abteilungen im Zuweisungsverfahren die reklamierten Personalkostenauf­wüchse              zunächst zusätzlich zuzuweisen. Da eine Gegenfinanzierung aus der Global­summe nicht möglich war, wurde zunächst jeder Abteilung die Mögl­ich­keit eingeräumt, ihren Betrag im jeweiligen Geschäftsbereichskapitel (3310 - 3360) als PMA zu veranschlagen. Da jedoch nicht sichergestellt ist, daß sich diese PMA haushaltswirtschaftlich z.B. durch verzögerte Stellenbesetzungen automatisch erwirtschaften lassen und insbesondere das Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Neubudgetierung durch bereits im Plan etatisierte PMA erheblich "vorbelastet" wäre, wurden anschließend alle Abteilungen aufgefordert, auf die Veranschlagung von PMA bei der Ansatzbildung soweit irgend möglich (insbe­son­dere durch Rückgriff auf die Budgetierungsüberschüsse aus den Eckwerten) zu verzichten.

              Im Ergebnis ihrer Bemühungen haben es die Abteilungen Personal und Finan­zen, Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Soziales und Sport sowie Bildung, Kultur und Bürgerdienste geschafft, ihre Ausgabenansätze 2010 ohne die Etatisie­rung von PMA zu bilden.

              Die Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr hat 2011 einen Restbetrag i.H.v. 64.000€ etatisiert, der im Rahmen der Neubudgetierung 2011 aufzulösen sein wird.

Die Abteilung Jugend, Schule und Umwelt konnte ihren ursprünglichen PMA-Betrag i.H.v. 679.900€ im Rahmen der Ansatzbildung nicht abbauen. Der zugewiesene Eckwert wurde um 138.100€ überschritten, so daß im Kapitel 3320 PMA i.H.v. 818.000€ veranschlagt sind. Dieser Betrag ist von der Abteilung zu erwirtschaften.

              Beihilfen

              Die Vorgabe der SenFin, die Beihilfen ausgehend vom titelscharfen Ist 2007 mit jährlichen Steigerungsraten zu berechnen und entsprechend zu veran­schlagen benachteiligt bzw. übervorteilt LuV/SE mit hohen bzw. niedrigen Bei­hil­fe­zah­lun­gen in 2007, da in den in der KLR gebuchten Werten nur durch­schnitt­liche Bei­hilfeanteile enthalten sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt allen LuV/SE die Differenzen zwischen Veranschlagungsvorgabe und Beihilfe­anteil aus der KLR ausgeglichen und den Saldo als PMA im Kapitel 5950 ver­an­schlagt. Diese PMA wird im Haushaltsvollzug zentral erwirtschaftet, da das vorgegebene Gesamtvolumen auf den einzelnen Beihilfetiteln veranschlagt ist und nicht zu erwarten ist, daß dieses Volumen vollständig ausgeschöpft wird.

             

Steuerung der Transferausgaben

              Die Ansätze tragen der Zusage Rechnung, daß die Bezirke durch den stufen­wei­sen Einstieg in die Transferkostensteuerung an den Steuerungserfolgen betei­ligt werden. Der Titel 972 02 ist von der SenFin neu geschaffen worden, um die erwarteten Steuerungserfolge (Minderausgaben) bis zu einer Maximal­höhe von 1.000.000€ jährlich abzubilden. Der Ansatz 2010 ist deutlich niedriger gebildet worden, da 2010 als Anlaufphase der Transferkostensteuerung ange­sehen wird.

2)              Pagatorisierte buw-Kosten

              Erstmals mit der Zuweisung 2010/11 hat die SenFin die bisher in Vorfeld der Zu­weisung bezirksindividuell abgezogenen kalkulatorischen Kosten (buw-Kosten) pagatorisiert (zahlbar gemacht). Dies bedeutet eine erhöhte Zuweisung an die Bezirke (Plafonderhöhung) mit der gleichzeitigen Vorgabe, daß die Be­zirke ihre kalkulatorischen Kosten i.H.d. Werte des Basisjahres veranschlagen und in der Haushaltswirtschaft an die Hauptverwaltung kameral verrechnen (bezahlen) müssen.

              Hiervon verspricht sich die SenFin eine erhöhte Transparenz hinsichtlich des sonst aus dem Haushaltsplan nicht entnehmbaren Werteverzehrs durch die Bezirke - insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung landeseigenen Gebäude. Die kameralen Verrechnungstitel sind im Kapitel 5950 ausgewiesen. In der BVV-Vorlage wurden die Pagatorisierten buw-Kosten bei der ausgabe­seitigen Gliederung des Haushaltsvolumens separiert, um die Ausgaben inner­halb des Produktsummenbudgets vergleichbar zu den Vorjahren darstellen zu können.

3)              Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

              Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

                            2010              2011

              Lehrmittel               1.913.800 €              2.153.100 €             

              Lernmittel              1.273.300 €              1.273.300 €

              Hochbauunterhaltung              9.644.100 €              9.644.100 €

              Tiefbauunterhaltung              3.455.400 €              3.455.400 €

              Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.

4)              Jahresabschluß 2009

              In der Vergangenheit konnten die Bezirke bei der Aufstellung eines Doppel­haus­halts auch für das zweite Haushaltsjahr einen Ansatz für das aktuell noch nicht bekannte Abschlußer­geb­nis des vorletzten Haushaltsjahres bilden. Da­durch war es möglich, die Ansätze der aus dem Produktsummenbudget zu finanzierenden Titel weitestgehend aus dem ersten in das zweite Haushaltsjahr zu spiegeln.

              Für 2011 hat die SenFin erstmals geregelt, daß die entsprechenden Defizit-/ Überschußtitel jeweils nur mit einem Merkansatz zu veranschlagen sind. Um dennoch die Ansatzspiegelungen von 2010 nach 2011 vornehmen zu können wurden 2011 entsprechend höhere Entnahmen aus der Rücklage veranschlagt.

5)              Projekt Sarazenu

              Für die energetische Sanierung des Rathauses Zehlendorf sind 2010 und 2011 jeweils 2.000.000€ im Rahmen der baulichen Unterhaltung vorgesehen (siehe Erläuterung zu 4211/519 00).

6)              Konjunkturprogramm KII

              Im Rahmen des Konjungturprogramms KII gelten die vom Bund gesetzten engen Zeitvorgaben bezüglich der Beauftragung und der kassenwirksamen Abwicklung der bewilligten Maßnahmen.

              Bei der Maßnahme "Um- und Erweiterungsbau der Max-von-Laue-Realschule zu einer Sekundarschule" (3732/715 34) kann die Einhaltung dieser Zeitvorga­ben nach derzeitiger Einschätzung nicht garantiert werden. Insofern drohte der Verlust der für diese Maßnahme zugesagten KII-Fördermittel.

              Gleichzeitig haben sich Kostensteigerungen bei mehreren Maßnahmen aus dem KII-Programm ergeben. Diese wären vom Bezirk zu tragen.

              Um die finanzielle Belastung des Bezirks in diesem Zusammenhang so gering wie möglich zu halten, wurde mit der Fachverwaltung, die die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule unabhängig von der KII-Problematik unterstützt, folgen­des vereinbart:

-              Die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule wurde aus dem KII-Programm herausgenommen.

-              Dafür werden die Kostensteigerungen der anderen KII-Maßnahmen aus den Mitteln des KII-Programms finanziert und

-              die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule aus bezirklichen Mitteln finanziert.

7)              Gender Budgeting

              Gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 sind für den aktuellen Haushalt 56 Produkte zu gendern. Die Daten für die zu gendernden Produkte sind im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 


 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2010:

                            Einnahmen .............................................              465.696.300 €

                            Ausgaben ...............................................              465.696.300 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              6.122.000 €

                            Für das Haushaltsjahr 2011:

                            Einnahmen .............................................              462.528.100 €

                            Ausgaben ...............................................              462.528.100 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              8.130.000 €

 

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen auf den folgenden Seiten:

 

 

 

 

- 11 -


 

 

A.    Ansatz- und Stellenplanänderung 2010 und 2011

 

 

Nr.

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2010 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2010 (neu)

Ansatz 2011 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2011 (neu)

Bemerkungen

1

33 03

119 03

E 03

50.000

10.000

60.000

50.000

0

50.000

 

2

41 10

111 11

E 03

250.000

86.000

336.000

250.000

0

250.000

 

2

43 10

111 05

E 03

240.000

22.000

262.000

240.000

0

240.000

 

5

59 50

131 10

E 02

500.000

500.000

1.000.000

500.000

500.000

1.000.000

 

Änderungen Einnahmen:

 

618.000

 

 

500.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

33 00

531 01

A 09

1.500

10.000

11.500

1.500

0

1.500

 

2

33 30

684 73

T

673.000

108.000

781.000

673.000

0

673.000

 

8

37 12

425 01

 

896.000

20.000

916.000

896.000

58.000

954.000

+1,00 Musikschullehrer/in VGr Vc/IVa

8

37 12

427 01

 

3.770.000

-20.000

3.750.000

3.730.000

-58.000

3.672.000

 

0

40 60

715 32

 

300.000

0

300.000

300.000

160.000

460.000

Drucksache 1147/III (Bezirksamt)

5

47 20

521 10

A 04

1.180.000

500.000

1.680.000

1.165.000

500.000

1.665.000

 

0

59 50

719 01

 

285.000

0

285.000

269.000

-160.000

109.000

Drucksache 1147/III (Bezirksamt)

Änderungen Ausgaben:

 

618.000

 

 

500.000

 

 

 

 

 


 

B.     Auflagen und Ersuchen

 

1.    Kapitel 35 20

              Das Bezirksamt wird ersucht, den Steuerungsdienst mit der Evaluierung des Ordnungsamtes in Bezug auf dessen Organisationsstruktur zu betrauen und ggf. Vorschläge zur Abhilfe der dortigen Mißstände zu unterbreiten sowie zu untersuchen, wie dessen Effektivität gesteigert, der Krankenstand im Bereich der parkraumaufsehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesenkt und die dort erzielten Einnahmen gesteigert werden können.

Der Bericht des Steuerungsdienstes ist dem Haushaltsausschuss bis zum 31.3.2010 vorzulegen.

 

2.    In Kapitel 42 12, Titel 738 22

              wird der Ansatz 2011 einstweilen gesperrt. Bauvorbereitungsmittel für die Baumaßnahme „Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm“ dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

 

3.    Im Kapitel 47 20, Titel 521 10

              sind in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils 700.000 Euro zweckgebunden für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen.

 

4.    Im Kapitel 47 20, Titel 521 90

              wird ein Unterkonto „Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen“ mit je 100.000 Euro in 2010 und 2011 ausgestattet und unter Bezugnahme auf die dortigen Reste angelegt.

 

5.    Kapitel 47 20, Titel 521 10 und 521 90

              Dem Stadtplanungsausschuss ist halbjährlich über die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zu berichten.

                           

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 in acht Sitzungen ausführlich beraten und die vorstehenden Änderungen, Ergänzungen, Auflagen und Ersuchen beschlossen. Weitergehende Anträge von Fraktionen fanden nicht die Mehrheit im Ausschuss.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 42. Sitzung vom 21.09.2009 mit 8 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 23.09.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2010:

                            Einnahmen .............................................              465.696.300 €

                            Ausgaben ...............................................              465.696.300 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              6.122.000 €

                            Für das Haushaltsjahr 2011:

                            Einnahmen .............................................              462.528.100 €

                            Ausgaben ...............................................              462.528.100 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              8.130.000 €

 

 

unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen auf den folgenden Seiten:

 


 

 

C.    Ansatz- und Stellenplanänderung 2010 und 2011

 

 

Nr.

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2010 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2010 (neu)

Ansatz 2011 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2011 (neu)

Bemerkungen

1

33 03

119 03

E 03

50.000

10.000

60.000

50.000

0

50.000

 

2

41 10

111 11

E 03

250.000

86.000

336.000

250.000

0

250.000

 

2

43 10

111 05

E 03

240.000

22.000

262.000

240.000

0

240.000

 

5

59 50

131 10

E 02

500.000

500.000

1.000.000

500.000

500.000

1.000.000

 

Änderungen Einnahmen:

 

618.000

 

 

500.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

33 00

531 01

A 09

1.500

10.000

11.500

1.500

0

1.500

 

2

33 30

684 73

T

673.000

108.000

781.000

673.000

0

673.000

 

8

37 12

425 01

 

896.000

20.000

916.000

896.000

58.000

954.000

+1,00 Musikschullehrer/in VGr Vc/IVa

8

37 12

427 01

 

3.770.000

-20.000

3.750.000

3.730.000

-58.000

3.672.000

 

0

40 60

715 32

 

300.000

0

300.000

300.000

160.000

460.000

Drucksache 1147/III (Bezirksamt)

5

47 20

521 10

A 04

1.180.000

500.000

1.680.000

1.165.000

500.000

1.665.000

 

0

59 50

719 01

 

285.000

0

285.000

269.000

-160.000

109.000

Drucksache 1147/III (Bezirksamt)

Änderungen Ausgaben:

 

618.000

 

 

500.000

 

 

 

 


 

D.     Auflagen und Ersuchen

 

6.    Kapitel 35 20

              Das Bezirksamt wird ersucht, den Steuerungsdienst mit der Evaluierung des Ordnungsamtes in Bezug auf dessen Organisationsstruktur zu betrauen und ggf. Vorschläge zur Abhilfe der dortigen Mißstände zu unterbreiten sowie zu untersuchen, wie dessen Effektivität gesteigert, der Krankenstand im Bereich der parkraumaufsehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesenkt und die dort erzielten Einnahmen gesteigert werden können.

Der Bericht des Steuerungsdienstes ist dem Haushaltsausschuss bis zum 31.3.2010 vorzulegen.

 

7.    In Kapitel 42 12, Titel 738 22

              wird der Ansatz 2011 einstweilen gesperrt. Bauvorbereitungsmittel für die Baumaßnahme „Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm“ dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

 

8.    Im Kapitel 47 20, Titel 521 10

              sind in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils 700.000 Euro zweckgebunden für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen.

 

9.    Im Kapitel 47 20, Titel 521 90

              wird ein Unterkonto „Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen“ mit je 100.000 Euro in 2010 und 2011 ausgestattet und unter Bezugnahme auf die dortigen Reste angelegt.

 

10. Kapitel 47 20, Titel 521 10 und 521 90

              Dem Stadtplanungsausschuss ist halbjährlich über die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zu berichten.

                           

 

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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