Drucksache - 1145/III
1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Kopp
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Doppelhaushaltsplan 2010/11 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlußzahlen beschlossen: Für das Haushaltsjahr 2010: Einnahmen ............................................. 465.078.300 € Ausgaben ............................................... 465.078.300 € Verpflichtungsermächtigungen ................... 6.122.000 € Für das Haushaltsjahr 2011: Einnahmen ............................................. 462.028.100 € Ausgaben ............................................... 462.028.100 € Verpflichtungsermächtigungen ................... 8.130.000 €
4. Begründung:
a) Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen. Für den Doppelhaushalt 2010/11 ergibt sich folgende einnahmeseitige Gliederung des Haushaltsvolumens:
Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2008. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten. Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Diese enthalten für drei Abteilungen Budgetierungsgewinne und für drei Abteilungen Budgetierungsverluste. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung. Im Rahmen der Abteilungseckwerte sowie bestimmter Kontingente für Pauschale Minderausgaben (PMA) haben die LuV/SE ihre Ansatzplanungen vorgenommen. Dabei haben die Abteilungen ihre Möglichkeiten zur PMA-Veranschlagung in unterschiedlichem Umfang genutzt. Die Abteilung Jugend, Schule und Umwelt hat ihren Abteilungseckwert zusätzlich überschritten (siehe b)1)). Im Ergebnis ergibt sich für den Doppelhaushalt 2010/11 folgende ausgabeseitige Gliederung des Haushaltsvolumens:
b) Einzelaspekte: 1) Pauschalen im Haushalt Die Veranschlagung der PMA in den Kapiteln 3320, 3330 und 5950 sind auf unterschiedliche Sachverhalte zurückzuführen. Interne Durchschnittssätze für Personalausgaben Wie in den vergangenen Jahren haben die Abteilungen im Rahmen der Eckwertediskussionen moniert, das die bezirksinternen Durchschnittssätze für Personalausgaben als Veranschlagungsvorgabe 2010/11 über den im Basisjahr 2008 in der Kostenrechnung (KLR) gebuchten Werten liegen. Dadurch sind die Durchschnittssätze 2010/11 aus den vergangenheitsbezogenen Produktpreisen nicht finanzierbar. Gleichzeitig wurde argumentiert, daß die veranschlagten Personalmittel regelmäßig nicht ausgeschöpft worden sind. Aufgrund dieser Dissenssituation hat sich das Bezirksamt dazu entschieden, den Abteilungen im Zuweisungsverfahren die reklamierten Personalkostenaufwüchse zunächst zusätzlich zuzuweisen. Da eine Gegenfinanzierung aus der Globalsumme nicht möglich war, wurde zunächst jeder Abteilung die Möglichkeit eingeräumt, ihren Betrag im jeweiligen Geschäftsbereichskapitel (3310 - 3360) als PMA zu veranschlagen. Da jedoch nicht sichergestellt ist, daß sich diese PMA haushaltswirtschaftlich z.B. durch verzögerte Stellenbesetzungen automatisch erwirtschaften lassen und insbesondere das Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Neubudgetierung durch bereits im Plan etatisierte PMA erheblich "vorbelastet" wäre, wurden anschließend alle Abteilungen aufgefordert, auf die Veranschlagung von PMA bei der Ansatzbildung soweit irgend möglich (insbesondere durch Rückgriff auf die Budgetierungsüberschüsse aus den Eckwerten) zu verzichten. Im Ergebnis ihrer Bemühungen haben es die Abteilungen Personal und Finanzen, Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Soziales und Sport sowie Bildung, Kultur und Bürgerdienste geschafft, ihre Ausgabenansätze 2010 ohne die Etatisierung von PMA zu bilden. Die Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr hat 2011 einen Restbetrag i.H.v. 64.000€ etatisiert, der im Rahmen der Neubudgetierung 2011 aufzulösen sein wird. Die Abteilung Jugend, Schule und Umwelt konnte ihren ursprünglichen PMA-Betrag i.H.v. 679.900€ im Rahmen der Ansatzbildung nicht abbauen. Der zugewiesene Eckwert wurde um 138.100€ überschritten, so daß im Kapitel 3320 PMA i.H.v. 818.000€ veranschlagt sind. Dieser Betrag ist von der Abteilung zu erwirtschaften. Beihilfen Die Vorgabe der SenFin, die Beihilfen ausgehend vom titelscharfen Ist 2007 mit jährlichen Steigerungsraten zu berechnen und entsprechend zu veranschlagen benachteiligt bzw. übervorteilt LuV/SE mit hohen bzw. niedrigen Beihilfezahlungen in 2007, da in den in der KLR gebuchten Werten nur durchschnittliche Beihilfeanteile enthalten sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt allen LuV/SE die Differenzen zwischen Veranschlagungsvorgabe und Beihilfeanteil aus der KLR ausgeglichen und den Saldo als PMA im Kapitel 5950 veranschlagt. Diese PMA wird im Haushaltsvollzug zentral erwirtschaftet, da das vorgegebene Gesamtvolumen auf den einzelnen Beihilfetiteln veranschlagt ist und nicht zu erwarten ist, daß dieses Volumen vollständig ausgeschöpft wird.
Steuerung der Transferausgaben Die Ansätze tragen der Zusage Rechnung, daß die Bezirke durch den stufenweisen Einstieg in die Transferkostensteuerung an den Steuerungserfolgen beteiligt werden. Der Titel 972 02 ist von der SenFin neu geschaffen worden, um die erwarteten Steuerungserfolge (Minderausgaben) bis zu einer Maximalhöhe von 1.000.000€ jährlich abzubilden. Der Ansatz 2010 ist deutlich niedriger gebildet worden, da 2010 als Anlaufphase der Transferkostensteuerung angesehen wird. 2) Pagatorisierte buw-Kosten Erstmals mit der Zuweisung 2010/11 hat die SenFin die bisher in Vorfeld der Zuweisung bezirksindividuell abgezogenen kalkulatorischen Kosten (buw-Kosten) pagatorisiert (zahlbar gemacht). Dies bedeutet eine erhöhte Zuweisung an die Bezirke (Plafonderhöhung) mit der gleichzeitigen Vorgabe, daß die Bezirke ihre kalkulatorischen Kosten i.H.d. Werte des Basisjahres veranschlagen und in der Haushaltswirtschaft an die Hauptverwaltung kameral verrechnen (bezahlen) müssen. Hiervon verspricht sich die SenFin eine erhöhte Transparenz hinsichtlich des sonst aus dem Haushaltsplan nicht entnehmbaren Werteverzehrs durch die Bezirke - insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung landeseigenen Gebäude. Die kameralen Verrechnungstitel sind im Kapitel 5950 ausgewiesen. In der BVV-Vorlage wurden die Pagatorisierten buw-Kosten bei der ausgabeseitigen Gliederung des Haushaltsvolumens separiert, um die Ausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets vergleichbar zu den Vorjahren darstellen zu können. 3) Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge: 2010 2011 Lehrmittel 1.913.800 € 2.153.100 € Lernmittel 1.273.300 € 1.273.300 € Hochbauunterhaltung 9.644.100 € 9.644.100 € Tiefbauunterhaltung 3.455.400 € 3.455.400 € Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden. 4) Jahresabschluß 2009 In der Vergangenheit konnten die Bezirke bei der Aufstellung eines Doppelhaushalts auch für das zweite Haushaltsjahr einen Ansatz für das aktuell noch nicht bekannte Abschlußergebnis des vorletzten Haushaltsjahres bilden. Dadurch war es möglich, die Ansätze der aus dem Produktsummenbudget zu finanzierenden Titel weitestgehend aus dem ersten in das zweite Haushaltsjahr zu spiegeln. Für 2011 hat die SenFin erstmals geregelt, daß die entsprechenden Defizit-/ Überschußtitel jeweils nur mit einem Merkansatz zu veranschlagen sind. Um dennoch die Ansatzspiegelungen von 2010 nach 2011 vornehmen zu können wurden 2011 entsprechend höhere Entnahmen aus der Rücklage veranschlagt. 5) Projekt Sarazenu Für die energetische Sanierung des Rathauses Zehlendorf sind 2010 und 2011 jeweils 2.000.000€ im Rahmen der baulichen Unterhaltung vorgesehen (siehe Erläuterung zu 4211/519 00). 6) Konjunkturprogramm KII Im Rahmen des Konjungturprogramms KII gelten die vom Bund gesetzten engen Zeitvorgaben bezüglich der Beauftragung und der kassenwirksamen Abwicklung der bewilligten Maßnahmen. Bei der Maßnahme "Um- und Erweiterungsbau der Max-von-Laue-Realschule zu einer Sekundarschule" (3732/715 34) kann die Einhaltung dieser Zeitvorgaben nach derzeitiger Einschätzung nicht garantiert werden. Insofern drohte der Verlust der für diese Maßnahme zugesagten KII-Fördermittel. Gleichzeitig haben sich Kostensteigerungen bei mehreren Maßnahmen aus dem KII-Programm ergeben. Diese wären vom Bezirk zu tragen. Um die finanzielle Belastung des Bezirks in diesem Zusammenhang so gering wie möglich zu halten, wurde mit der Fachverwaltung, die die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule unabhängig von der KII-Problematik unterstützt, folgendes vereinbart: - Die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule wurde aus dem KII-Programm herausgenommen. - Dafür werden die Kostensteigerungen der anderen KII-Maßnahmen aus den Mitteln des KII-Programms finanziert und - die Maßnahme Max-von-Laue-Realschule aus bezirklichen Mitteln finanziert. 7) Gender Budgeting Gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 sind für den aktuellen Haushalt 56 Produkte zu gendern. Die Daten für die zu gendernden Produkte sind im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.
Kopp Bezirksbürgermeister
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2010: Einnahmen ............................................. 465.696.300 € Ausgaben ............................................... 465.696.300 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 6.122.000 € Für das Haushaltsjahr 2011: Einnahmen ............................................. 462.528.100 € Ausgaben ............................................... 462.528.100 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.130.000 €
unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen auf den folgenden Seiten:
- 11 -
A. Ansatz- und Stellenplanänderung 2010 und 2011
B. Auflagen und Ersuchen
1. Kapitel 35 20 Das Bezirksamt wird ersucht, den Steuerungsdienst mit der Evaluierung des Ordnungsamtes in Bezug auf dessen Organisationsstruktur zu betrauen und ggf. Vorschläge zur Abhilfe der dortigen Mißstände zu unterbreiten sowie zu untersuchen, wie dessen Effektivität gesteigert, der Krankenstand im Bereich der parkraumaufsehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesenkt und die dort erzielten Einnahmen gesteigert werden können. Der Bericht des Steuerungsdienstes ist dem Haushaltsausschuss bis zum 31.3.2010 vorzulegen.
2. In Kapitel 42 12, Titel 738 22 wird der Ansatz 2011 einstweilen gesperrt. Bauvorbereitungsmittel für die Baumaßnahme „Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm“ dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
3. Im Kapitel 47 20, Titel 521 10 sind in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils 700.000 Euro zweckgebunden für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen.
4. Im Kapitel 47 20, Titel 521 90 wird ein Unterkonto „Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen“ mit je 100.000 Euro in 2010 und 2011 ausgestattet und unter Bezugnahme auf die dortigen Reste angelegt.
5. Kapitel 47 20, Titel 521 10 und 521 90 Dem Stadtplanungsausschuss ist halbjährlich über die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zu berichten.
Begründung:
Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 in acht Sitzungen ausführlich beraten und die vorstehenden Änderungen, Ergänzungen, Auflagen und Ersuchen beschlossen. Weitergehende Anträge von Fraktionen fanden nicht die Mehrheit im Ausschuss.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde in der 42. Sitzung vom 21.09.2009 mit 8 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 23.09.2009 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2010: Einnahmen ............................................. 465.696.300 € Ausgaben ............................................... 465.696.300 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 6.122.000 € Für das Haushaltsjahr 2011: Einnahmen ............................................. 462.528.100 € Ausgaben ............................................... 462.528.100 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.130.000 €
unter Einfluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen und Ersuchen auf den folgenden Seiten:
C. Ansatz- und Stellenplanänderung 2010 und 2011
D. Auflagen und Ersuchen
6. Kapitel 35 20 Das Bezirksamt wird ersucht, den Steuerungsdienst mit der Evaluierung des Ordnungsamtes in Bezug auf dessen Organisationsstruktur zu betrauen und ggf. Vorschläge zur Abhilfe der dortigen Mißstände zu unterbreiten sowie zu untersuchen, wie dessen Effektivität gesteigert, der Krankenstand im Bereich der parkraumaufsehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesenkt und die dort erzielten Einnahmen gesteigert werden können. Der Bericht des Steuerungsdienstes ist dem Haushaltsausschuss bis zum 31.3.2010 vorzulegen.
7. In Kapitel 42 12, Titel 738 22 wird der Ansatz 2011 einstweilen gesperrt. Bauvorbereitungsmittel für die Baumaßnahme „Instandsetzung der Radwege im Wolfensteindamm“ dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
8. Im Kapitel 47 20, Titel 521 10 sind in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils 700.000 Euro zweckgebunden für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen vorgesehen.
9. Im Kapitel 47 20, Titel 521 90 wird ein Unterkonto „Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen“ mit je 100.000 Euro in 2010 und 2011 ausgestattet und unter Bezugnahme auf die dortigen Reste angelegt.
10. Kapitel 47 20, Titel 521 10 und 521 90 Dem Stadtplanungsausschuss ist halbjährlich über die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen zu berichten.
Rögner-Francke BVVorsteher
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