Drucksache - 1061/III  

 
 
Betreff: Entwicklung des Ordnungsamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Breidenbach, Ziegenhagen, Ehrhardt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beratung
17.06.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsanfrage vom 21.04.2009
Schriftl. Beantwortung vom 12.05.2009

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Wie weit ist inzwischen das Projekt zur Optimierung der Ordnungsämter gediehen und wie erfolgreich ist die bezirkliche Zusammenarbeit?

 

  1. Die Rahmenzielvereinbarung über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter sieht u. a. die "Serviceorientierte Bündelung von Dienstleistungen" durch Verlagerung weiterer Aufgaben in die Ordnungsämter vor:

 

a)      Sind diese Aufgaben in Art und Umfang bereits genau spezifiziert?

b)      Wie will das BA den Spagat zwischen Ordnungsbehörde und modernem Dienstleistungszentrum bewältigen und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisieren, bürgerfreundlich zu arbeiten?

 

  1. Wie will das BA eine ausreichende Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamtes sicherstellen?

 

  1. Hält das BA die bisher bestehende Struktur des Ordnungsamtes für geeignet, die Leistungsfähigkeit und den Service-Anspruch des Leitbildes und der Rahmen-Zielvereinbarung der Berliner Ordnungsämter langfristig zu erfüllen?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen des Controlling durch das zu entwickelnde Monitoring-System umgesetzt bzw. sind vorgesehen? Im Leitbild des BA heißt es: "Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit und Egoismus" der Steglitz-Zehlendorfer - gibt es einen diesbezüglichen Vergleich vor und nach der Einführung des Ordnungsamtes?

 

  1. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter wird "präventiven Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein hoher Stellenwert beigemessen. Glaubt das BA, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe erfüllen kann, wenn zeitgleich in ihrem Leitbild die Berliner Ordnungsämter genau diese "Beseitigung sozialer Konflikte und deren Auswirkungen" aus ihrem Leistungsspektrum ausschließt?

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 21. April 2009

 

Für die Fraktion der FDP

 

Rolf Breidenbach, Jan Ziegenhagen, Kay Heinz Ehrhardt

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.    Wie weit ist inzwischen das Projekt zur Optimierung der Ordnungsämter gediehen und wie erfolgreich ist die bezirkliche Zusammenarbeit?

Das Projekt zur Optimierung der Ordnungsämter ( ProOrdOpt) zielte darauf ab, die Aufgaben       der Ordnungsämter aufgrund ihrer inhaltlichen Abhängigkeit synchron und unter Berücksichtigung aller gesamtstädtischen und bezirklichen Ziele umzusetzen.

In diesem Projekt wurden deshalb die Interessen aller Akteure (Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Polizei, Verkehrslenkung Berlin, Feuerwehr) zu einer Gesamtstrategie zusammengefasst und in einer optimierten Aufbau- und Ablauforganisation umgesetzt.

Den Anforderungen an einen gesamtstädtischen Dienstleistungsprozess folgend haben der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Inneres und die für die Ordnungsämter zuständigen Bezirksamtsmitglieder vereinbart, mit einer Rahmenzielvereinbarung gemeinsame Zielstellungen zu vereinbaren.

Erster Erfolg dieses Projekts ist der Abschluss der Rahmenzielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2009, geschlossen zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Gleichlautende Rahmenzielvereinbarungen haben nahezu alle Bezirksämter unterzeichnet.

Die Leitstelle Bürgerdienste moderiert die Abstimmungsprozesse der Ordnungsämter im Hinblick auf eine gemeinsame weitere Entwicklung in der Rolle als zentraler Ansprechpartner.

Die Projektarbeiten sind abgeschlossen. Am 07.04.2009 hat sich der Senat mit dem Projektabschlussbericht befasst, wobei die förmliche Beschlussfassung bis zur Stellungnahme des RdB zurückgestellt wurde. Der RdB wird sich am 14.05.2009 mit den Schlussfolgerungen aus der Evaluation der Ordnungsämter befassen.

Danach wird sich das Abgeordnetenhaus damit befassen.

Parallel zur Senats-, RdB-, Abgeordnetenhausbefassung beginnt bereits die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Projektes:

Schwerpunkt ist die Fortführung der Optimierung von Geschäftsprozessen, Ermittlung von Online-Prozessen und Schaffung einheitlicher IT-Strukturen sowie die Implementierung der einheitlichen Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle ( ZAB ) in allen Bezirken. Es erfolgt eine zunehmende Verlagerung der Projektverantwortung auf die bezirkliche Ebene. Das zentrale Controlling erfolgt durch SenInnSport. Im Rahmen der Gesprächsrunden mit den Bezirksstadträten werden diese regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert.

Geplant ist außerdem ein IT-gestütztes Kunden- und Fallmanagement.

Inwieweit sich die Zusammenarbeit der Bezirke mit den Senatsverwaltungen seit Inkrafttreten der Rahmenzielvereinbarung verbessert hat, kann noch nicht festgestellt werden, da sie erst seit 4 Monaten gilt.

 

2.  Die Rahmenzielvereinbarung über die Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter sieht u.a. die "Serviceorientierte Bündelung von Dienstleistungen" durch Verlagerung weiterer Aufgaben in die Ordnungsämter vor:

a) Sind diese Aufgaben in Art und Umfang bereits genau spezifiziert?
b) Wie will das BA den Spagat zwischen Ordnungsbehörde und modernem
Dienstleistungszentrum bewältigen und insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür sensibilisieren, bürgerfreundlich zu arbeiten?

a) Im Rahmen des Projekts ist eine Absprache zur Einrichtung einer sog. Mindest -ZAB (Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle) mit einheitlichen Angeboten zu den Lebenslagen "Eröffnung eines Gewerbes und Gewerbeausübung", "Veranstaltungen", "Lärm", "Abfall und Sauberkeit im öffentlichen Raum" erfolgt. Weitere Aufgaben können im Rahmen der Ämterstruktur 2011 hinzukommen.

b) Das eben beschriebene Projekt ProOrdOpt war Bestandteil des Verwaltungs-Modernisierungsprogramms "ServiceStadtBerlin", das zum Ziel hat, die Dienstleistungsqualität der Berliner Verwaltung insgesamt zu erhöhen.

Die Berliner Ordnungsämter befinden sich seitdem in einem ständigen Veränderungsprozess, der als Ziel eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität hat.

Zur Entwicklung eines Dienstleistungszentrum sind mehrere Maßnahmen geplant:
Zunächst einmal wurde ein gemeinsames Leitbild mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bezirklichen Ordnungsämter entwickelt, außerdem ein gemeinsames LOGO und eine einheitliche Beschilderung mit hohem Wiedererkennungswert.

Durch Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen werden Arbeitsabläufe optimiert und verbessert und Personal entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt.
Außerdem sind regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen, Teambesprechungen und Bildung von Arbeitsgruppen geplant.

Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes leisten ihre Arbeit bereits jetzt zunehmend bürger/innenfreundlich.

Mittels Fort- und Weiterbildung werden sie in Zukunft daran arbeiten, ihr bürgerfreundliches Verhalten noch weiter zu verbessern.

So wird z.B. derzeit dem Wunsch der Mitarbeiter/innen entsprochen, ein Deeskalationstraining durchzuführen. Grund für diesen Wunsch waren die vielfältigen Begebenheiten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes mit aggressiven Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert sind.

Dieses Beispiel belegt, wie sehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst daran interessiert sind, ihr Verhaltensspektrum zu erweitern und zu schulen.

 

3.  Wie will das BA eine ausreichende Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamts sicherstellen?

Eine "ausreichende Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamtes" ist schwer zu definieren.

       Sicher wäre es wünschenswert, die Personalausstattung zu verbessern, denn mehr Personal bedeutet auch mehr Präsenz vor Ort.

Leider führt aber mehr Personal nicht automatisch dazu, dass dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, das Ordnungsamt möge immer und überall im Bezirk präsent sein, entsprochen werden kann. Dies ist nicht zu leisten.

Dies ist auch im "Leitbild der Berliner Ordnungsämter" deutlich so benannt worden.

Abgesehen davon stellt das BA eine ausreichende Personal- und Finanzmittelausstattung des Ordnungsamts durch folgende Maßnahmen sicher:

1. Der Teil der von der Senatsfinanzverwaltung dem BA zugewiesenen Globalsumme, der zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Ordnungsamts, zur Sicherstellung der bezirklichen Ziele auf diesem Gebiet und zur Einhaltung der Dienstleistungsqualitäten notwendig ist, wird der zuständigen Abteilung ungekürzt zugeteilt.

Das hierfür notwendige Personal wird - soweit es aus dem o.g. Teil finanziert werden kann - bereit gestellt.
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben des Ordnungsamts sind die im Mindestaufgabenkatalog in der Anlage der Rahmen-Zielvereinbarung aufgeführten Verwaltungsleistungen ( mit Ausnahme der Überwachung der Umweltzone) sowie die Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Das BA misst der Dienstleistungsqualität einen hohen Stellenwert zu und ist bestrebt, hierfür die notwendigen personellen und finanziellen Mittel einzusetzen.

Bezirkliche Ziele sind notwendige Handlungsschwerpunkte aufgrund der bezirklichen Besonderheiten. Sie ergeben sich aus Hinweisen der Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger und den BVV-Beschlüssen.

2. Gem. 1.2. Nr. 4 der Rahmen-Zielvereinbarung werden besonders engagierte Bezirke gefördert. Das BA strebt an, vom hierfür eingerichteten Innovationsfonds zu profitieren.

3. Das BA wird im Rahmen der unter Punkt 7.4. der Rahmen-Zielvereinbarung vereinbarten Nachverhandlungen bei wesentlichen Änderungen zusätzliches Personal bzw. finanzielle Mittel einfordern.


4. Hält das BA die bisher bestehende Struktur des Ordnungsamtes für geeignet, die Leistungsfähigkeit und den Service-Anspruch des Leitbildes und der Rahmen-Zielvereinbarung        der Berliner Ordnungsämter langfristig zu erfüllen?

Die Organisationsstruktur des Ordnungsamtes wird  im Rahmen des Projektes "Service-StadtBerlin" bis 2011 angepasst und verbessert.

Es wird ein aufgabenorientiertes Organisationsmodell zur Umsetzung nach der Ämterstruktur 2011 erarbeitet.

In einem ersten Schritt wurden in Steglitz-Zehlendorf als landesweit einem der ersten Bezirke das Ordnungsamt, das Gewerbeamt und das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in einer Verwaltungseinheit zusammengefasst, so wie es ab 2011 in allen Bezirken erfolgen muss.

Die Zeit bis 2011 werden wir nutzen, um die Arbeitsabläufe und Inhalte ständig zu verbessern um den Anforderungen an eine moderne, serviceorientierte Verwaltung gerecht werden zu können.

Hierzu gehört auch die Einrichtung der vereinbarten Mindest-ZAB, um einheitliche, bürgernahe und effiziente Strukturen und Prozesse zu schaffen, die es dem Ordnungsamt ermöglicht, qualitativ hochwertige Leistungen auf schnellen Wege und von zentraler Stelle für den Bürger zu erbringen.

 

5. a)  Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen des Controlling durch das zu entwickelnde Monitoring - System umgesetzt bzw. sind vorgesehen?
b)  Im Leitbild des BA heißt es "Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit, und Egoismus" der Steglitz-Zehlendorfer- gibt es einen diesbezüglichen Vergleich vor und nach der Einführung der Ordnungsämter?

a) Bisher wurden noch keine Maßnahmen im Rahmen des Controlling landesweit umgesetzt. Allerdings werden bereits jetzt vereinzelt Testtelefonate durchgeführt.

Im Rahmen des Aufbaus eines Kennzahlensystems für die Berliner Ordnungsämter wurden einheitliche Indikatoren und Kennzahlen erarbeitet.

Diese sind z.B. Zahl der Standardleistungen, die einheitlich angeboten werden, Mindestöffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit, Gesamtzufriedenheit Mitarbeiter und Kunde, Gesundheitsquote, Fortbildungstage, Einsatzstunden Außendienst . Hieran können Stärken und Schwächen analysiert und Best - Practice - Beispiele identifiziert und verbreitert werden. Weitere Steuerungsindikatoren werden für das Haushaltsjahr 2010/2011 vorbereitet.

Die Kennzahlen aus dem Monitoring zur Zielerreichung aller Themenbereiche werden gem. 7.3 der Rahmen-Zielvereinbarung halbjährlich, spätestens sechs Wochen nach dem Stichtag ( 30.6. bzw. 31.12. ) der Leitstelle des LABO zur Verfügung gestellt. Diese übergibt dann die aufbereiteten Berichte an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die sie dann im Internet veröffentlicht.

Die auf der Basis der ermittelten Zielerreichung einzuleitenden Analysen und Auswertungsgespräche erfolgen getrennt zu den jeweiligen Handlungsfeldern unter Federführung der jeweils Verantwortlichen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und unter Einbeziehung der jeweiligen Bezirksvertreter.

b) Bei dem zitierten Leitbild handelt es sich um ein von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Ordnungsämter gemeinsam erarbeitetes Leitbild, das nicht nur für Steglitz-Zehlendorf, sondern für alle Berliner Ordnungsämter gilt.

Von einer Rücksichtslosigkeit der Steglitz-Zehlendorfer ist dort nicht die Rede.

Es heißt dort wörtlich: "Mit unserer Arbeit wollen wir das friedliche Miteinander fördern und dazu beitragen, die Lebensqualität für alle zu erhalten bzw. zu verbessern. Maßnahmen, die wir gegen Einzelne ergreifen müssen, führen wir zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit und Ordnung und zur Gefahrenabwehr im Sinne und zum Wohle der Gemeinschaft aller Bürgerinnen durch, sowohl das präventive Wirken als auch auch die Durchsetzung der gesetzlichen Spielregeln zielen auf den rücksichtsvollen Umgang miteinander und dienen dem Schutz vor Rücksichtslosigkeit, Bequemlichkeit und Egoismus."

Vergleiche des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger vor und nach der Einführung der Ordnungsämter sind mir nicht bekannt.

6. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Berliner Ordnungsämter wird "präventiven  Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein hoher Stellenwert beigemessen. Glaubt das BA, dass das Ordnungsamt diese Aufgabe erfüllen kann, wenn zeitgleich in ihrem Leitbild die Berliner Ordnungsämter genau diese "Beseitigung sozialer Konflikte und deren Auswirkungen" aus ihrem Leistungsspektrum ausschließt?

Wenn präventiven Aufgaben ein hoher Stellenwert beigemessen wird, heißt das nicht, dass dem Ordnungsamt gleichzeitig die Beseitigung sozialer Konflikte obliegt.

Hierzu gehören eine Vielzahl von Maßnahmen, wobei das Ordnungsrecht nur ein kleiner Teil davon ausmacht.

Unter präventiver Arbeit der Berliner Ordnungsämter fallen z.B. ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes , des Nichtraucherschutzes oder bestimmte Aufklärungsaktionen (u. a. Flyer zu Hundeaktion, Öffentlichkeitskampagnen zur Aktion "Rad fahren").

Die Beseitigung sozialer Konflikte ist nicht Kernaufgabe des Ordungsamts. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass die Öffentlichkeit dies gerade annimmt. Jüngstes Beispiel ist die Problematik des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche.

Das BA Steglitz-Zehlendorf hat mit seinem 11 - Punkte - Plan verdeutlicht, dass das Ordnungsrecht allein nicht ausreicht. Es ist nur ein Teil eines umfangreichen Maßnahmekatalogs.

Gerade deshalb haben die Berliner Ordnungsämter folgende Erklärung in ihr Leitbild aufgenommen:

"Was wir nicht leisten können, ist die Beseitigung sozialer Konflikte in der Gesellschaft und deren Auswirkungen. Die täglich auch im öffentlichen Raum sichtbaren Folgen dieser Konflikte und Probleme lassen sich nicht mit dem Ordnungsrecht beheben."

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Barbara Loth

Bezirksstadträtin

 

 
 

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