Drucksache - 1022/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte im Bezirk einzusetzen.
Begründung:
In einer Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin wird gemäß § 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI bestimmt, dass die Pflegekassen und Krankenkassen im Land Berlin Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten sollen. Für durchschnittlich 95.000 Einwohner/innen soll ein Pflegestützpunkt entstehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. März 2009
Für die Fraktion der SPD Für die Fraktion der CDU
Karnetzki Krohm Hippe
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Der Antrag wurde am 04.06.2009 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 17.06.2009 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte im Bezirk einzusetzen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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