Seit wann ist dem
Bezirksamt bekannt, dass das Wohngeldgesetz geändert und es eine
Leistungsverbesserung für die Bürgerinnen und Bürger geben wird?
Welche Vorsorge in
finanzieller, logistischer und personeller Hinsicht hat das Bezirksamt für
die zu erwartende "Antragsflut" getroffen?
a. Ist aus heutiger Sicht das Wohnungsamt dafür gerüstet gewesen?
b. Welche punktuellen Nachsteuerungen gab es nach dem 01.01.2009?
Wie hoch war der
Rückstand der noch zu bearbeitenden Wohngeldanträge zum 31.12.2008 (altes
Recht)?
Wie viele Anträge sind
nach neuem Recht seit dem 01.01.2009 gestellt worden?
a. Mit wie vielen Neuanträgen hat das Wohnungsamt gerechnet?
b. Von wie vielen neu Wohngeld Berechtigten geht das Wohnungsamt aus?
Wie lange dauert jetzt
durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrags?
Trifft es zu, dass ein
durch die EDV erstelltes Formschreiben die Verzögerung der Bearbeitung
mitteilt und Rückfragen bzw. persönliche Vorsprachen ausschließt?
a. Wie lange dauert die Erstellung des Formbriefs?
b. Ist eine abschließende Behandlung von Neuanträgen in dieser Zeit
möglich (sofern alle Unterlagen vorliegen)?
Ist dem Bezirksamt
bekannt, dass in Formschreiben des Bürgeramtes darauf hingewiesen wird,
dass sich die lange Bearbeitungsdauer ausschließlich mit der Änderung des
Wohngeldgesetzes erklären würde und damit den erheblichen Rückstand aus
dem Vorjahr verschweigt?