Drucksache - 1003/III (neu)  

 
 
Betreff: "Nachtragshaushalt" im Doppelhaushalt
Status:öffentlichAktenzeichen:656
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Markl-Vieto, Hampel
2. Karnetzki
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.03.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
26.03.2009 
31. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 09.03.2009
Beitritt SPD vom 17.03.2009
BE HHA vom 26.03.2009
Beschluss vom 29.04.2009
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.09.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im BezVerwG eine eindeutige Regelung für die Handhabung der Ansatzänderungen im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes getroffen wird, bei der die Zuständigkeit der BVV nach §12 Absatz 1 nicht untergraben wird.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.03.2009

 

 

Für die Fraktion GRÜNE                                               Für die Fraktion der SPD

 

 

Markl-Vieto           Hampel                                                Karnetzki

 

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Der Antrag wurde am 26.03.2009 in der 31. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 29.04.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im BezVerwG eine eindeutige Regelung für die Handhabung der Ansatzänderungen im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes getroffen wird, bei der die Zuständigkeit der BVV nach §12 Absatz 1 nicht untergraben wird.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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