Drucksache - 0593/III (neu)  

 
 
Betreff: Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bedarfsgerecht ausbauen
Status:öffentlichAktenzeichen:415
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, SPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Wesser, Berning
2. Markl-Vieto, Karnetzki, Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
25.03.2008 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Schulausschuss Empfehlung
01.04.2008 
16. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.04.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 11.02.2008
BE JHA vom 25.03.2008
BE Schule vom 01.04.2008
Beschluss vom 16.04.2008
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.01.2012

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

1.      die Angebote der schulergänzenden Betreuung und Förderung auf Grundlage des § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bedarfsgerecht bereit gestellt werden und

 

2.      Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter Einbeziehung  der Ansprüche auf Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII bzw. des § 35a SGB VIII bedarfsgerecht ausgebaut werden können.

 

Begründung:

 

Die Angebote der schulergänzenden Betreuung können derzeitig nach dem Berliner Schulgesetz generell nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Zum anderen stehen für Jugendliche mit Behinderungen kaum Freizeitangebote zur Verfügung, die ihnen eine altersgemäße Freizeitgestaltung ermöglicht und die Alltagsbelastungen der betreffenden Eltern zu mindern helfen. Besonders Kinder mit schweren Behinderungen haben auch nach der Grundschulzeit infolge ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen einen erhöhten Betreuungsbedarf.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.2.2008

 

 

Für die Fraktion der CDU              Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Wesser              Berning              Markl-Vieto

 

 

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Der Antrag wurde am 25.03.2008 in der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Rolle

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 01.04.2008 in der 16. Sitzung des Schulausschusses beraten.

 

Die Fraktionen der SPD und der FDP schließen sich dem Antrag an.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 16.04.2008 beschlossen: 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

1.      die Angebote der schulergänzenden Betreuung und Förderung auf Grundlage des § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bedarfsgerecht bereit gestellt werden und

 

2.      Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter Einbeziehung  der Ansprüche auf Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII bzw. des § 35a SGB VIII bedarfsgerecht ausgebaut werden können.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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