Drucksache - 0593/III (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
1. die Angebote der schulergänzenden Betreuung und Förderung auf Grundlage des § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bedarfsgerecht bereit gestellt werden und
2. Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter Einbeziehung der Ansprüche auf Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII bzw. des § 35a SGB VIII bedarfsgerecht ausgebaut werden können.
Begründung:
Die Angebote der schulergänzenden Betreuung können derzeitig nach dem Berliner Schulgesetz generell nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Zum anderen stehen für Jugendliche mit Behinderungen kaum Freizeitangebote zur Verfügung, die ihnen eine altersgemäße Freizeitgestaltung ermöglicht und die Alltagsbelastungen der betreffenden Eltern zu mindern helfen. Besonders Kinder mit schweren Behinderungen haben auch nach der Grundschulzeit infolge ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen einen erhöhten Betreuungsbedarf.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.2.2008
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion GRÜNE
Wesser Berning Markl-Vieto
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 25.03.2008 in der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Rolle Ausschussvorsitzender
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 01.04.2008 in der 16. Sitzung des Schulausschusses beraten.
Die Fraktionen der SPD und der FDP schließen sich dem Antrag an.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Krohm Ausschussvorsitzende
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 16.04.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
1. die Angebote der schulergänzenden Betreuung und Förderung auf Grundlage des § 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bedarfsgerecht bereit gestellt werden und
2. Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter Einbeziehung der Ansprüche auf Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII bzw. des § 35a SGB VIII bedarfsgerecht ausgebaut werden können.
Rögner-Francke BVVorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |